PPP Fonds Westafrika
Fonds für die Zusammenarbeit mit Unternehmen der Mano River Union
Der Fonds Fragile Staaten wurde geschaffen, um in den Staaten der Mano River Union Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft anzustoßen. Diese Partnerschaften sollen den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung in Côte d’Ivoire, Guinea, Liberia und Sierra Leone fördern und Arbeitsplätze für die Bevölkerung schaffen.
Die GIZ kooperiert dazu mit starken, vorzugsweise überregional agierenden Unternehmen, deren Finanzkraft und operative Stärke groß genug sind, um auch schwierige Situationen in einem fragilen Umfeld zu meistern. Zudem arbeitet sie nur mit Unternehmen zusammen, die Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Anti-Korruption und Beziehungen zu umliegenden Gemeinden repektieren.
Voraussetzungen für aus dem Fonds finanzierte Entwicklungspartnerschaften
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Kriterien für Unternehmen und Entwicklungspartnerschaften
Die GIZ kooperiert im Rahmen des Vorhabens mit starken, vorzugsweise überregional agierenden Unternehmen, deren Finanzkraft und operative Stärke groß genug sind, um auch schwierige Situationen in einem fragilen Umfeld zu meistern. Ein Unternehmen wird automatisch disqualifiziert, wenn die Prüfung der Auswahlkriterien negativ ausfällt. Ein Unternehmen ist qualifiziert (wenn auch nicht per se berechtigt) für eine Entwicklungspartnerschaft, wenn die Prüfung der Auswahlkriterien positiv ist und das Unternehmen eine Reihe zentraler Werten in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Anti-Korruption und Beziehungen zu umliegenden Gemeinden respektiert.
Folgende fünf Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Entwicklungspartnerschaft umgesetzt werden kann:
- Jede Maßnahme muss mit den entwicklungspolitischen Zielvorgaben der Bundesregierung vereinbar sein.
- Die öffentlichen und privaten Beiträge müssen sich so ergänzen, dass beide Partner durch die Kooperation ihre Ziele kostengünstiger, wirksamer und schneller erreichen (Komplementarität).
- Ein öffentlicher Beitrag wird nur geleistet, wenn der private Partner die Entwicklungspartnerschaft ohne den öffentlichen Partner nicht durchführen würde und die Maßnahme nicht gesetzlich erforderlich ist (Subsidiarität).
- Die Wettbewerbsneutralität muss gewährleistet sein. Die Kooperation mit der GIZ steht allen Unternehmen offen und wird transparent kommuniziert.
- Das Unternehmen muss einen wesentlichen finanziell darstellbaren Beitrag zur Entwicklungspartnerschaft leisten (Eigenbeitrag der Wirtschaft).
Antragsverfahren
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Der Weg bis zur Umsetzung
Unternehmen, die sich für eine Kooperation mit der GIZ in Côte d’Ivoire, Liberia und Sierra Leone interessieren, können jederzeit Vorschläge einreichen. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Interessierte Unternehmen füllen den ersten Teil des Antragsformulars (inklusive der Selbstauskunft) aus und schicken das Formular an ppp-ffs@giz.de. Der Antrag wird nach Erhalt dem Auswahlkomitee zur Prüfung vorgelegt.
- Wenn ein Vorschlag für geeignet befunden wurde, füllt das Unternehmen den zweiten Teil des Antragsformulars aus und arbeitet zusammen mit der GIZ-Außenstruktur die Kalkulation und den Operationsplan der Maßnahme. Im gemeinsamen Dialog wird aus dem Vorschlag eine Entwicklungspartnerschaft entwickelt. Nach Freigabe der fertig ausgearbeiteten Entwicklungspartnerschaft wird ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und der GIZ geschlossen. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kann die Umsetzung der Entwicklungspartnerschaft beginnen.


