Grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung im Niger-Flusseinzugsgebiet

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung der Niger Flussgebietsorganisation (ABN)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Niger
Politischer Träger: Autorité du Bassin du Niger (ABN)
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2022

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Ausgangssituation

Der Niger ist mit seinen 4.200 Kilometern der drittlängste Fluss Afrikas. Im circa zwei Millionen Quadratkilometer umfassenden Wassereinzugsgebiet des Niger leben circa 130 Millionen Menschen. Um eine abgestimmte und kooperative Bewirtschaftung der Ressourcen des Nigerbeckens zu ermöglichen, wurde 1964 die Niger-Flussgebietsbehörde (Autorité du Bassin du Niger, ABN) gegründet. Die Mitgliedsländer sind Niger, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea, Kamerun, Mali, Benin, Nigeria und Tschad.

Die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten kann gravierende Entwicklungsprobleme in der Region mindern. Durch besseres Wassermanagement kann etwa die Bewässerungslandwirtschaft ausgebaut werden. Dies ermöglicht wiederum höhere Erträge und verbessert die Lebensmittel-Versorgung der Bevölkerung. Auch die Energieversorgung kann durch den Bau von Staudämmen verbessert werden. Die Verrechtlichung der Beziehungen zwischen den Anrainerstaaten des Niger ist zudem weit fortgeschritten. Damit sind wichtige politische, institutionelle und rechtliche Grundlagen für eine stärkere regionale Zusammenarbeit gelegt. Ihre Potenziale werden derzeit allerdings noch nicht erschlossen. So gibt es bisher kaum gemeinschaftliche Projekte zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Wasserressourcen, die auch erfolgreich umgesetzt wurden. Gegenwärtig nimmt die ABN ihre Steuerungs- und Beratungsfunktion bei der nachhaltigen Entwicklung der grenzüberschreitenden Wasserressourcen noch nicht ausreichend wahr.

Ziel

Die Niger-Flussgebietsbehörde berät die Mitgliedsländer in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung der grenzüberschreitenden Wasserressourcen des Nigerbeckens und steuert erfolgreich die dafür notwendigen Prozesse.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt die Niger-Flussgebietsbehörde bei der Vervollständigung des rechtlichen Rahmens für die grenzüberschreitende Kooperation, der verbesserten Entwicklungsplanung der Wasserressourcen auf Einzugsgebietsebene und der behördenübergreifenden Kommunikation, zum Beispiel zum Hochwasserschutz.

Rechtlicher Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation: Das Vorhaben unterstützt das Exekutivsekretariat der ABN dabei, einen Umsetzungsmechanismus (Thema: rechtlicher Status gemeinsamer Infrastruktur) für die sogenannte Wassercharta auszuarbeiten. Die Wassercharta ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag zwischen den Mitgliedsländern, der die Themen und Regeln der Zusammenarbeit festhält.

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Steuerungsinstrumente für den Entwicklungsplan der Wasserressourcen: Für bessere Zusammenarbeit von Exekutivsekretariat und Mitgliedsstaaten werden zum Beispiel gemeinsame Arbeitspläne entwickelt, die Rollen zwischen den Akteuren geklärt oder das Finanzmonitoring verbessert.

Bessere Voraussetzungen für die Kommunikation zwischen ABN und den nationalen für Hochwasserschutz zuständigen Behörden: Die Arbeit der GIZ und ihrer Partner ermöglicht unter anderem, dass Hochwasserwarnungen schneller an die Mitgliedstaaten weitergeleitet werden.

Wirkungen

Die ABN hat erfolgreich die regionale Entwicklungsplanung moderiert. Dabei hat sie 350 Entwicklungsmaßnahmen in Form von Projekten mit grenzüberschreitender Wirkung identifiziert, darunter 246 klimarelevante Projekte.

Die Parlamente der neun Mitgliedsstaaten haben die sogenannte Wassercharta als rechtlich verbindliches Regelwerk und Grundlage der zwischenstaatlichen Kooperation ratifiziert.

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden bislang drei Umsetzungsmechanismen der Wassercharta für Umweltschutz, Notifizierungsverfahren und den Kosten-Nutzen Ausgleich entwickelt und durch den Ministerrat der ABN beschlossen.

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Neun Landesvertretungen der Zivilgesellschaft in den Mitgliedsstaaten sind etabliert. Dies ermöglicht kontinuierliche Teilhabe der Zivilgesellschaft an Konsultationen zur grenzüberschreitenden Wasserbewirtschaftung.

Die Weiterentwicklung des Observatoriums der ABN, einer für die Auswertung hydrologischer Daten zuständigen Einheit, ermöglicht effiziente und präzise Hochwasserrisikobewertungen innerhalb von 24 Stunden.

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