Förderung der rechtlichen und sozialen Gleichstellung von Frauen

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung der rechtlichen und sozialen Gleichstellung von Frauen
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Bangladesch
Politischer Träger: Bangladesh Ministry of Women and Children Affairs (MWCA)
Gesamtlaufzeit: 2005 bis 2011

Ausgangssituation

Bangladesch: Anwältinnen im Dhaka High Court. © GTZ

Seit der Unabhängigkeit des Landes 1971 hat Bangladesch stete Fortschritte im Hinblick auf die gesetzlich garantierte rechtliche Gleichstellung von Frauen sowie den Schutz von Frauen vor Diskriminierung und Gewalt erzielt. Allerdings wurden die Bestimmungen verschiedener internationaler Übereinkommen sowie die verfassungsmäßig garantierte, uneingeschränkte rechtliche Gleichstellung bisher nicht vollständig in die Gesetzgebung des Landes übernommen. Obwohl die bestehende Gesetzgebung eine weit reichende rechtliche Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt vorsieht, herrscht weit verbreitete Unkenntnis im Hinblick auf diese Gesetze. Außerdem bestehen an Gerichten, bei Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie in der Gesellschaft insgesamt erhebliche Widerstände gegen die konkrete Umsetzung der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und zwar insbesondere auf dem Land.

Ziel

Die Frauen in Bangladesch können ihre Rechte sowohl auf dem formellen als auch auf dem informellen Rechtsweg durchsetzen. Frauen und Männer haben gleichberechtigt Anteil am Entwicklungsprozess und profitieren gleichermaßen davon.

Vorgehensweise

Das Projekt geht eine Partnerschaft mit Entscheidungsträgern in Gemeinden und Dörfern, bei der Polizei, lokalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Medien ein, um zwischen der Zivilgesellschaft und den Rechtsorganen Vertrauen entstehen zu lassen. Im Rahmen des Projektes werden die Angehörigen der Shalish – traditionelle Zusammenkünfte der männlichen Dorfältesten – im Hinblick auf die Geschlechtergleichstellung geschult und alternative Konfliktbeilegungsgremien unterstützt, die mit Hilfe lokaler NRO auf den Traditionen der Shalish aufbauen können. Darüber hinaus werden auch die Angehörigen der lokalen Regierungen in der Durchführung von Schiedsverfahren gemäß dem ordentlichen muslimischen Familienrecht und anderen Gesetzen geschult.

In Zusammenarbeit mit der königlich-niederländischen Botschaft sensibilisiert das Projekt die lokalen Polizeibehörden für Frauenrechte und fördert Rechtberatungs- und Unterstützungsleistungen für Frauen. Zusammen mit anderen Entwicklungspartnern und nationalen Akteuren setzen sich die Projektexperten für eine Stärkung des normativen Rahmens und eine Verbesserung der Gesetzgebung im Hinblick auf die Rechte und die Gleichstellung von Frauen ein.

Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Abteilungen des Ministeriums für Frauen und Kinder (Ministry of Women and Children Affairs – MWCA) für die Rechte von Frauen sensibilisiert. Die Ministerialabteilungen sollen einen politischen Dialog zwischen dem MWCA, anderen Ministerien sowie Organisationen der Zivilgesellschaft anstoßen und die Budgetierung und Überwachung von Initiativen für die Geschlechtergleichstellung fördern.

Zusammen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und lokalen NRO nutzen das MWCA und die GIZ formelle und informelle dörfliche Systeme, um die Frauen bei der Geltendmachung ihrer gesetzlich verankerten Rechte und Schutzrechte zu unterstützen und die Frauenrechte stärker ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Ferner umfasst das Projekt Maßnahmen im Bereich der technischen Zusammenarbeit, um auf Ebene der Upazilla (Unterbezirke) und Bezirke den Aufbau eines Informationssystems zu fördern, das, gemäß wichtigen Indikatoren, Daten über Gewalt gegen Frauen sammelt. Dadurch erhalten die Behörden eine solide Datengrundlage für die Planung und Umsetzung entsprechender Abhilfemaßnahmen.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Im Oktober 2010 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Verhinderung häuslicher Gewalt, durch das der normative Rahmen und die Frauenrechte festschreibende Gesetzgebung gestärkt werden.

Darüber hinaus wurde bereits eine zweite landesweite Sensibilisierungskampagne gestartet. Die Kampagne zielt darauf ab, Präventionsstrategien und die Nutzung vorhandener Mechanismen zur Durchsetzung von Frauenrechten bekannt zu machen.

Die Mitarbeiter des Department of Women Affairs (Abteilung für Frauenangelegenheiten) haben sich inzwischen mit den bestehenden Frauenrechten umfassend vertraut gemacht, was sich in besseren Leistungen in den Interventionsbereichen niederschlägt. Dies bedeutet, dass die Anliegen von Frauen, die Gerechtigkeit suchen, gründlicher untersucht werden, und dass Frauen bessere Chancen haben, ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte und Schutzrechte tatsächlich durchzusetzen.

Auf Ebene der Bezirke und Unterbezirke werden regelmäßig Versammlungen veranstaltet, um Probleme im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen zu besprechen. An diesen Versammlungen nehmen Vertreter der Abteilung für Frauenangelegenheiten, lokale NRO sowie andere beteiligte Akteure teil.

Die Frauen in den Gemeinden sind über ihre Rechte besser informiert, und 20 Prozent der Frauen sehen in der Anrufung der vorhandenen, das heißt der formellen und informellen, Justizsysteme eine realistische Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Die Zahl der Frauen, die versuchen, ihre Rechte geltend zu machen, ist gestiegen.

In den formellen und informellen Justizsystemen der Dörfer wurden gerechtere Schieds- und Vermittlungsmethoden eingeführt.

Weiterführende Informationen


Ansprechpartner


Herr Richard Miles
E-Mail: Richard.Miles@giz.de