Absicherung des Rechtsrahmens für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Absicherung des Rechtsrahmens für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mongolei
Politischer Träger: Ministerium für Justiz
Gesamtlaufzeit: 2008 bis 2013
Ausgangssituation
Die Mongolei befindet sich in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und im Umbau des Staates zu einer modernen Marktwirtschaft. Die Entwicklung einer entsprechenden Rechtsordnung ist für diesen Schritt unabdingbar. Die Regierung muss bei ihren Entscheidungen darauf achten, die Gesetzgebung sowie unterschiedliche politische und private Interessen mit den Erfordernissen des Marktes zu harmonisieren. Um qualitativ hoch stehende Normen und Gesetze ausarbeiten zu können, muss sich deren Entstehungsprozess an fachlichen Standards der Rechtsgestaltung und ihrer Durchsetzung orientieren. Instrumente und Methoden, um Rechtspolitiken in einen kohärenten Zusammenhang zu stellen, fehlen in der Mongolei bislang.
Ziel
Justiz und Fachministerien führen Methoden, Instrumente und Strukturen zur Modernisierung der Rechtsetzung und der Rechtsprechung ein. Rechts- und Justizpolitik konturieren das institutionelle Zusammenspiel von Markt und Politik schärfer. Effektivere Prozesse zur Schaffung und Durchsetzung von Recht werden etabliert.
Vorgehensweise
Das Vorhaben soll grundlegende Verfahren im mongolischen Rechtssystem etablieren, die die Produktion von Normen, ihre Qualität und damit ihre Durchsetzungsfähigkeit erhöhen. Die Beratung erfolgt im Hinblick auf das gesamte Gesetzgebungsverfahren, mit dem Ziel, gesetzestechnische Fähigkeiten und Fertigkeiten juristischer Institutionen zu verbessern. Mittler sind Führungs- und Fachkräfte des Partnerministeriums und anderer Akteure, insbesondere der Oberste Gerichtshof und die Staatsanwaltschaft, aber auch Berufungs- und Eingangsgerichte, das nationale Juristenzentrum und entsprechende Berufsverbände.
Neue Instrumente und Methoden zur Verbesserung der Qualität von Gesetzen sowie zur Steigerung von Effektivität und Berechenbarkeit der Justiz werden entwickelt und umgesetzt. Sie werden erprobt und anschließend anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Zu den Instrumenten und Methoden gehören Handreichungen zur Rechtsförmlichkeit, die als verbindliche Regelwerke die Technik der Gesetzesschreibung erklären sowie eine Methode zur Gesetzesfolgenabschätzung inklusive Kostenberechnung. Neu an letzterem Verfahren ist, dass wirtschaftliche, finanzielle und soziale Folgen des Gesetzes überprüft werden können und der Gesetzgeber die Auswirkungen des Gesetzes ermitteln kann, noch bevor es in Kraft getreten ist.
Auch ein neues Verfahren zur Rechtsbereinigung, mit dessen Hilfe Dopplungen, Widersprüche und Gesetzeslücken behoben werden können, sowie Monitoring- und Evaluierungssysteme für Justiz- und Innenministerium sowie die nachgeordneten Behörden werden entwickelt.
Wirkung – Was bisher erreicht wurde
Mit der Verabschiedung des vom Projekt beratenen Gesetzes zur Normsetzung im Mai 2011 sind die neuentwickelten Instrumente und Methoden zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung rechtlich verankert und damit für die Regierung verbindlich.
Ein Verfahren zur Rechtsbereinigung ist eingeführt. 81 Wirtschaftsgesetze im Ministerium für Justiz und Inneres der Mongolei konnten bisher bereinigt werden. Im März 2010 hat das mongolische Kabinett einen Beschluss verfasst, der für jedes Ministerium eine Rechtsabteilung vorsieht, die hauptsächlich alle im Kompetenzbereich des jeweiligen Ministeriums liegenden Gesetze zu bereinigen hat. Mehr als 200 Gesetze in den Ministerien wurden bisher bereinigt. Vier Ministerien haben Mantelgesetze ausgearbeitet, zwei davon wurden dem Parlament eingereicht. Die Methode der Gesetzesfolgenabschätzung ist ausgearbeitet und als Handreichung erschienen. Die Durchsetzung der Methode in den Fachministerien hat begonnen.
Das Ministerium für Justiz und Inneres wird bei der Entwicklung und Einführung von Systemevaluationen von Organisationen unterstützt. Eine an die Bedürfnisse der Justiz angepasste Handreichung ist vom Staatssekretär in Kraft gesetzt worden und wird auch in anderen Fachministerien Grundlage für Systemevaluationen sein.
Eine aufgrund der Beratung des Projekts entwickelte Monitoringsoftware wird bei der Generalstaatsanwaltschaft und fünf Pilotstellen getestet. Die Software wird bis Ende 2012 bei weiteren elf Staatsanwaltschaften eingeführt.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Mongolei hat beschlossen, Serviceeinheiten und IT-Stellen nach deutschem Modell aufzubauen. Im Dezember 2011 wurde bei der Behörde eine geschaffen, die für IT-Sicherheit und Optimierung von Arbeitsabläufen der Staatsanwaltschaften zuständig ist.
Ein weiteres Ergebnis der Beratungen durch das Projekt ist der Beschluss des Obersten Gerichtsrates (2009) über ein Konzeptpapier zur Einführung von Justizmonitoring bzw. modernen Justizmanagements. Inhalte sind unter anderem die Einführung prozessunterstützender Fach-Software für verbesserte Verfahrensabläufe sowie die Einrichtung von Service-Einheiten oder modernen Geschäftsstellen bei den Gerichten. Dort soll künftig professionelles Folgepersonal eingesetzt werden, das heißt Justizfachangestellte nach dem Vorbild deutscher Gerichte. Eine Stellenbeschreibung dafür wird ausgearbeitet.
Das Papier sieht vor, dass der Partner die prozessunterstützende Fach-Software für Straf- und Verwaltungsverfahren selbstständig entwickeln und einführen wird.