Beratung beim Vollzug des mazedonischen Wassergesetzes

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Beratung beim Vollzug des mazedonischen Wassergesetzes
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mazedonien
Politischer Träger: Ministerium für Umwelt und Raumplanung
Gesamtlaufzeit: 2010 bis 2011

Ausgangssituation

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist Ausdruck und Grundlage einer integrierten Gewässerschutzpolitik in Europa. Obligatorisch ist die Richtlinie auch für alle Beitrittskandidaten. Mazedonien hat zwar mit einem neuen Wassergesetz die Basis für ihre Umsetzung geschaffen, ist aber noch weit davon entfernt, aus eigener Kraft die mit der Wasserrahmenrichtlinie verbundenen Ziele einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer auf der Grundlage von Wassereinzugsgebieten zu erreichen. Das Rechtsinstrument der Erlaubnis für Wassernutzungen ist in Mazedonien neu, Vollzugserfahrungen damit fehlen. Die mazedonische Umweltverwaltung benötigt daher ausdrücklich Unterstützung beim Gesetzesvollzug. Gemäß den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie gehören dazu auch Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten.

Ziel

Kompetenzen, Ressourcen und Leistungsfähigkeit der wasserwirtschaftlichen Organisationseinheit des mazedonischen Umweltministeriums zum Vollzug des neuen Wassergesetzes sind verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben konzentriert sich insbesondere auf den Aufbau von Kompetenzen, Ressourcen und Leistungsfähigkeit (Capacity Development) in der für Wasserwirtschaft zuständigen Organisationseinheit des Ministeriums. Die Regierungsberatung beim Vollzug des neuen mazedonischen Wassergesetzes ist ebenfalls Teil der Aufgaben. Unterstützt wird die Zentralregierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fach- und Vollzugsinstitutionen werden bei der Umsetzung des neuen Wassergesetzes von Fachkräften beraten und qualifiziert. Eine interdisziplinäre, interinstitutionelle Arbeitsgruppe setzt den Vollzug des Wassergesetzes anhand verbesserter Datengrundlagen, Austausch von Informationen und gemeinsamen Beschlüssen in den jeweiligen Behörden selbstständig um.

Die Wassernutzer werden über die neue Ausgangslage durch die Webseite des Ministeriums, Broschüren und Medienarbeit informiert. Das Vorhaben zielt auf ökologische Nachhaltigkeit, den Schutz der Umwelt und den Erhalt der natürlichen Ressourcen.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Durch die Umsetzung des Wassergesetzes auf der Grundlage europäischer Richtlinien wird Wasser nachhaltig und in ausreichender Qualität für die Bevölkerung bereitgestellt. Der Schutz der aquatischen Ökosysteme wie auch der Hochwasserschutz werden berücksichtigt. Die Fokussierung auf die Wasserqualität führt langfristig zu einem veränderten Umgang mit der Ressource.

Durch die Erarbeitung der Umsetzung des Wassergesetzes in einer interdisziplinären, interinstitutionellen Arbeitsgruppe werden klare Regeln für die Wassernutzung erarbeitet. Erstmals werden Anträge zur Wassernutzung und Abwasserentsorgung nach transparenten Kriterien bearbeitet. Durch die Beteiligung dezentraler Strukturen wie staatlicher Umweltinspektoren an der Beratung werden kommunale Strukturen gestärkt.


Ansprechpartner


Herr Andreas Gude
E-Mail: andreas.gude@giz.de