Integration technischer EU- Standards im Regelungsbereich „Umwelt“
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: Integration technischer EU- Standards im Regelungsbereich „Umwelt“
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mazedonien
Politischer Träger: Ministerium für Umwelt und Raumplanung
Gesamtlaufzeit: 2009 bis 2011
Ausgangssituation
2001 vereinbarten die mazedonische Regierung und die Europäische Union ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Als Voraussetzung für den avisierten EU-Beitritt verpflichtet sich Mazedonien, den Gesamtbestand des europäischen Rechts (Acquis communautaire) schrittweise in mazedonisches Recht zu überführen und nach den Regeln der EU anzuwenden. Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom November 2008 attestiert Mazedonien erhebliche Fortschritte. Er verweist jedoch auf eine Reihe noch bestehender Rechtsangleichungs- und vor allem Rechtsanwendungsdefizite. Zu den vordringlichen noch defizitären Regelungsbereichen gehören diejenigen, die sich auf Umwelt, Planungswesen und Management natürlicher Ressourcen beziehen.
Ziel
Ausgewählte europäische Richtlinien aus dem prioritären Regelungsbereich Umwelt sind im mazedonischen Recht verankert.
Vorgehensweise
Das für Rechtsumsetzung und -anwendung zuständige Personal des Partnerministeriums wird durch Beratung, Fortbildung und örtliche Zuschüsse in geringem Umfang befähigt, EU-kompatible Gesetzes-, Verordnungs- und Regelungsentwürfe zu erstellen und nach Inkraftsetzung EU-konform anzuwenden. Beteiligt sind auch die maßgeblichen Einheiten Umweltinspektion und Umweltamt.
In Verbindung mit der Maßnahme zum Regelungsbereich Binnenmarkt und Energie ist auch das Personal des Ministeriums für Wirtschaft und seiner nachgeordneten technisch-wissenschaftlichen Institutionen des Normen-, Inspektions-, Akkreditierungs- und Messwesens beteiligt.
Wirkung – Was bisher erreicht wurde
Das Vorhaben trägt dazu bei, den Zugang von Produzenten, Dienstleistungsanbietern und Investoren zum europäischen Binnenmarkt zu öffnen und zu verbessern. Produktionsqualität und Produktsicherheit werden normiert und gesteigert. Gleichzeitig werden umweltpolitische Maßgaben des Umweltschutzes und der nachhaltigen Ressourcensicherung umgesetzt.
Auf der Produktions- und Vertriebsebene ergänzt die Maßnahme die Beratung zum Regelungsbereich Binnenmarkt und Energie. Es trägt zur betrieblichen Wertschöpfung sowie zu erhöhtem Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz bei. Zudem wird der EU-Annäherungsprozess Mazedoniens gefördert, der zu stärkerer Marktorientierung und wirtschaftlicher Prosperität beiträgt. Sicherheitstechnische sowie arbeits-, verbraucher- und umweltschutztechnische Verantwortlichkeiten des Staates und der Unternehmen werden präzisiert.
Das Vertrauen der Bürger in umweltpolitische Zielsetzungen und die Rechtssicherheit gegenüber Investoren und Betreibern von Industrieanlagen werden gestärkt. Transparenz bei Standortsuche und Genehmigung kommen hinzu.