Soziale Sicherung (SPP)

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Soziale Sicherung (SPP)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Indonesien
Politischer Träger: Indonesische Nationale Entwicklungsplanungsbehörde (BAPPENAS)
Gesamtlaufzeit: 2010 bis 2012

Ausgangssituation

Indonesien. Eine schwangere Frau mit ihrer Familie. © GIZ

Indonesien setzt seit Jahren eine Entwicklungsstrategie um, die an demokratischen Grundsätzen und einer marktorientierten Wirtschaft ausgerichtet ist. Im Rahmen dieser Strategie plant und implementiert die Regierung Reformen der sozialen Sicherung. Neben der Umsetzung eines Gesetzes zur Reform des Sozialsystems beinhalten die laufenden Reformbemühungen auch eine Verbesserung und Ausweitung des existierenden Systems direkter Unterstützung armer Haushalte.

Obwohl die indonesische Regierung einige Fortschritte in der Verbesserung der sozialen Sicherung gemacht hat, bleiben große Herausforderungen bestehen. Dazu zählen die Versicherung der Arbeitskräfte in informellen Wirtschaftsektoren, eine Steigerung der Effektivität des sozialen Sicherungssystems und eine verbesserte Ausrichtung des Systems an den Bedürfnissen der Armen.

Ziel

Die Rahmenbedingungen für die Implementierung eines umfassenden Systems sozialer Sicherung sind verbessert.

Vorgehensweise

Indonesien. Eine junge Frau mit ihrem Kleinkind in Silawan, Ost Nusa Tenggara. © GIZ

Der methodische Ansatz umfasst prozessbegleitende Beratung und Capacity Development für die relevanten Akteure des Reformprozesses – das bedeutet, dass die Akteure darin unterstützt werden, die eigene Leistungsfähigkeit aufzubauen und Maßnahmen eigenständig durchzuführen. Weiterhin fördert das Projekt Maßnahmen, welche die Kooperation und Koordination zwischen den relevanten Akteuren stärken. Das Vorhaben konzentriert sich dabei auf fünf miteinander verbundene Bereiche:

  • Eine verbesserte Planung und Koordinierung der Nationalen Entwicklungsbehörde (BAPPENAS) innerhalb des Reformprozesses soll ein effizientes Zusammenspiel einzelner institutioneller Strategien gewährleisten.
  • Entscheidungen der relevanten Institutionen, darunter der im Büro des Vizepräsidenten angesiedelten Nationalen Arbeitsgruppe zur beschleunigten Armutsbekämpfung, sollen verstärkt an nachweisbaren Fakten ausgerichtet werden. Dies wird vor allem im Bereich der Krankenversicherung sowie dem Ausbau sozialer Sicherung für informell Beschäftigte, Behinderte und ältere Menschen unterstützt.
  • Eine Stärkung der technischen und organisatorischen Kapazitäten des Nationalen Rates für Soziale Sicherheit (DJSN) soll auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 40/2004 eine verbesserte Implementierung des nationalen Systems zur sozialen Sicherung ermöglichen.
  • Eine gestärkte Verwaltung im Ministerium für Soziales (KemenSos) trägt zu einer verbesserten Umsetzung des Nationalen Programms zum gezielten Finanztransfer (National Cash Transfer Programme) bei.

Das Thema der sozialen Sicherung wird öffentlichkeitswirksam behandelt, um die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Mit den gestärkten technischen und koordinatorischen Fähigkeiten haben die relevanten Akteure den interinstitutionellen Austausch sowie die Kohärenz der politischen Planung verbessert.

Durch die Anwendung evidenzbasierter Entscheidungsfindung wurde die technische Qualität des Reformprozesses verbessert. Die Akteure sind sich inzwischen der wesentlichen Herausforderungen und Prioritäten einer verbesserten Durchführung des Nationalen Programms zum gezielten Finanztransfer (National Cash Transfer Programme) bewusst.

Die verstärkte zivilgesellschaftliche Partizipation hat eine größere Transparenz und ein stärkeres politisches Bekenntnis zur Errichtung eines integrierten Systems sozialer Sicherung erzielt.


Ansprechpartner


Frau Johanna Knöss
E-Mail: johanna.knoess@giz.de