Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Westafrika – Niger

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Westafrika
Auftraggeber: Auswärtiges Amt (AA)
Land: Niger
Politischer Träger: Justizministerium
Gesamtlaufzeit: 2012 bis 2014

Ausgangssituation

Geprägt von Jahrzehnten autoritärer politischer Führung befindet sich Niger derzeit in einer Phase der demokratischen Entwicklung .Die Regierung steht vor der großen Herausforderung, das Justizwesen sowie die Rechtsstaatlichkeit im Niger glaubwürdig und nachhaltig zu sichern. Justiz und Strafverfolgungsbehörden sind nach wie vor schlecht ausgestattet, es mangelt an Infrastruktur sowie gut ausgebildetem Personal. Vor allem der Norden des Landes befindet sich in einer schwierigen Lage. Zunehmende islamistische Radikalisierungen, die unzureichende Präsenz von Sicherheitskräften und fehlende Strafverfolgungsbehörden, aber auch die jüngsten politischen Entwicklungen in den Nachbarländern Libyen und Mali bieten Raum für Drogen- und Waffenhandel, Vorbereitung von Anschlägen und Entführungen. Um dem zu begegnen, hatte bereits die Übergangsregierung vor März 2011 einen umfassenden Nationalen Reformplan für den Justizsektor beschlossen.

Der Fokus liegt auf der Sicherung der Grenzen des Landes und der Qualifizierung von Justiz- und Sicherheitspersonal. Die Aus- und Fortbildung des Personals ist ein Schwerpunkt der Aktivitäten des Justizministeriums.

Ziel

Rechts- und Justizsystem in Niger sind insbesondere im Hinblick auf Fortbildung, Zugang zum Recht und weitere gesetzliche sowie organisatorische Reformen gestärkt.

Vorgehensweise

Ausgewählte Ziele des Nationalen Reformplanes 2010–2014 des nigrischen Justizministeriums werden in folgenden Interventionsbereichen unterstützt:

  • Qualifizierung von Justizpersonal (Aus-und Fortbildung) auf nationaler und regionaler Ebene
  • Unterstützung der Justizreform durch Beratung im Bereich Gesetzgebung, Reformansätze und Strategieentwicklung
  • Verbesserter Zugang zur Justiz, unter anderem durch Finanzierung von mobilen Gerichten, Ausstattung von Gerichten, Schulung des Gerichtspersonals und kostenlose Rechtsberatung der Bevölkerung
  • Verbesserung der Rechtsdokumentation: Druck und Verbreitung von Rechtsliteratur und Gesetzestexten für das Gerichtswesen, dazu Aufbau von Datenbanken und juristischen Archiven

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Die juristische Aus- und Fortbildungsinstitution (Ecole Nationale de l’Administration et de la Magistrature, ENAM) wurde ausgestattet und bei der Erarbeitung von Lehrplänen und Fortbildungsmodulen beraten. Anschließend wurden spezifische Fortbildungsveranstaltungen für Justizpersonal unter anderem zu Fragen des Straf-, Strafprozess- und Landrechts durchgeführt.

Das Justizministerium wurde bei der Einrichtung und Strukturierung einer Reformkommission zur Erarbeitung der „Etats Généraux de la Justice au Niger“ (Bestandsaufnahme und Evaluierung des Justizsektors) im Jahr 2012 beraten und finanziell unterstützt. Es wurden zahlreiche Reformansätze identifiziert, die nun durch eine Kommission umgesetzt werden.

Niger. Landgericht in Dosso. © GIZ

Im Gerichtsbezirk Dosso sind mobile Gerichte unterstützt worden, die es ermöglichten, rund 70 Prozent der anhängigen Zivil- und Strafverfahren im ländlichen Raum abzuschließen. Hierdurch wurde den Bürgerinnen und Bürgern in abgelegenen Regionen effizienter Zugang zur Justiz verschafft.

Dem Nationalarchiv wurde technische Ausrüstung und IT-Ausstattung für die Erstellung von Datenbanken und die Herstellung eines „Amtsblatts“ zur Veröffentlichung von Gesetzestexten übergeben.