Bilaterale Kooperation zwischen Deutschland und der SADC verlängert

Im Juli 2015 fanden in Gaborone, Botsuana, bilaterale Verhandlungen zwischen Deutschland und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) statt. Beide Seiten einigten sich darauf, ihre Entwicklungszusammenarbeit in folgenden Bereichen zu verlängern:

  • Regionale wirtschaftliche Integration
  • Grenzüberschreitendes Wassermanagement in der SADC-Region
  • Frieden, Sicherheit und gute Regierungsführung
  • Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen sowie Anpassung an den Klimawandel
  • Beratung des SADC-Sekretariats zur Organisationsentwicklung

Die Bereiche der Zusammenarbeit bleiben damit unverändert. Beide Delegationen betonten jedoch, dass bei der Umsetzung von Programmen zur Förderung der regionalen Integration im SADC-Raum nationale und regionale Interventionen stärker verzahnt werden sollen. Zukünftig wird deshalb ein wachsender Anteil der deutschen technischen Zusammenarbeit zur Unterstützung von Mechanismen und Stakeholdern direkt in den Mitgliedsstaaten eingesetzt werden.

Die deutsche Delegation wurde von Alois Schneider, Referatsleiter Südliches Afrika/Südafrika im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geleitet, die SADC-Delegation von SADC-Exekutivsekretärin Dr. Stergomena Tax. Um die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit der SADC zu verbessern, war die Europäische Union als Beobachter geladen.