Reintegration von ehemaligen Kämpfer*innen

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Soziale und ökonomische Reintegration von Ex-Kombattant*innen und von Konflikt betroffenen Gruppen
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Äthiopien
Politischer Träger: Project Office with the National Disaster Risk Management Commission (NDRMC)
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2020

Ausgangssituation

Die Regierung Äthiopiens hat 2018 verschiedenen bewaffneten Widerstandsgruppen Amnestie und Unterstützung bei der Reintegration ihrer Kämpfer*innen zugesichert. Diese haben bis dahin vor allem aus dem Staat Eritrea operiert. Es handelte sich um eine Friedensinitiative zwischen Äthiopien und Eritrea.

In einer ersten Phase sind mehrere tausend ehemalige Kämpfer*innen verschiedener Gruppen mit ihren Familien nach Äthiopien zurückgekehrt und haben ihre Waffen abgelegt. Die zurückgekehrten Ex-Kombattant*innen stehen im Hinblick auf ihre berufliche und soziale Wiedereingliederung erheblichen Hürden gegenüber. Sie haben teilweise über zehn Jahre in isolierten Militärcamps gelebt. Hinzu kommen möglicherweise traumatische Erfahrungen aus Kampfeinsätzen. So sind sie auf die zugesagte Unterstützung der Regierung angewiesen. Die Regierung ist auf diese Aufgabe jedoch nicht ausreichend vorbereitet.

Das Vorhaben beruht auf einer Anfrage des äthiopischen Premierministers an die deutsche Bundesregierung, den Reintegrationsprozess zu unterstützen. Dieser wird durch das neu eingerichtete Projektbüro der äthiopischen Regierung innerhalb der National Disaster and Risk Management Commission (NDRMC) koordiniert. Sein Erfolg wirkt sich möglicherweise auf die politische Stabilität des Landes aus.

Ziel

Ex-Kombattant*innen äthiopischer Widerstandsgruppen werden erfolgreich bei der beruflichen Reintegration und der Eingliederung in ihr soziales Umfeld unterstützt. Die Regierung und die regionalen Institutionen sind zunehmend darin gestärkt, ihr Hilfeversprechen an die Widerstandsgruppen einzulösen, und tragen so zum Friedensprozess bei.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt die Regierung sowie nationale und regionale Institutionen dabei, Kombattant*innen zu integrieren. Gleichzeitig hilft es den ehemaligen Kämpfer*innen auch individuell.

Die Aktivitäten des Programms sind in drei Handlungsfelder der technischen Zusammenarbeit unterteilt. So unterstützt das Vorhaben im Handlungsfeld Prozessberatung die zuständige äthiopische Behörde dabei, landesweit und regional Prozesse und Standards zu entwickeln. Dabei soll eine Strategie zur Umsetzung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft erarbeitet werden. Das Handlungsfeld Strukturaufbau setzt einen Betreuungsmechanismus auf. Dieser ermöglicht eine systematische und individuelle Begleitung der Zielgruppe bei ihrer Reintegration in ein ziviles Leben. Ein dritter Punkt ist das Handlungsfeld Unterstützung. Das Projekt plant, konkrete und individuell auf Ex-Kombattant*innen zugeschnittene Angebote umzusetzen. Dazu gehören Beratungs- und psychosoziale Angebote, sowie die Vermittlung in Ausbildungsmaßnahmen und Arbeit.

Außerdem bietet das Vorhaben Hilfestellung bei auftretenden Konflikten. Das gilt sowohl für die ehemaligen Kämpfer*innen als auch für aufnehmende Gemeinden. 

Das Reintegrationsprogramm wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern wie der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) umgesetzt.