Als Fachkraft im Entwicklungsdienst wird Ihnen auf Grundlage des Entwicklungshelfer-Gesetzes ein sehr umfangreiches und attraktives Leistungspaket gewährt. Dieses besteht aus Barleistungen (u.a. Unterhaltsgeld), Sozialleistungen (u.a. Versicherungsschutz) und Sachleistungen (u.a. Organisation der Aus- und Rückreise), ggf. auch für Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen.
Zum Leistungspaket gehören:
Basis-Unterhaltsgeld und Auslandszulage
Kaufkraftausgleich
Wiedereingliederungsbeihilfe
Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag (einmalig)
Möbeleinlagerungspauschale
Urlaubsgeld
Reisekostenerstattung (u. a. bei Inlandsvorbereitung, Dienstreise)
Erstattung der Gepäcktransportkosten bei Aus- und Rückreise
Kinderbetreungs-/ Kindergartenkosten, Schulbeihilfen (für Kinder im Einsatzland)
Stellung Dienst-KFZ oder Gewährung einer Mobilitätspauschale
Mietkostenerstattung (im Einsatzland)
Mietkostenzuschuss (für im Heimatland bleibende, anspruchsberechtigte Angehörige)
Soziale Sicherung (u. a. Renten-, Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherungen)
Abweichende/zusätzliche Leistungen bei einem Kurzzeiteinsatz:
Zulage für im Inland unabdingbar weiterlaufende finanzielle Verpflichtungen bis maximal 500 €
Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag (monatlich)
Gepäcktransportkostenpauschale bei Aus- und Rückreise