Untersuchungen zu Jemen abgeschlossen
GIZ-Vorstand: „Wir haben die Vorfälle im Jemen umfassend und sorgfältig aufgearbeitet, Konsequenzen gezogen und unser internes Kontrollsystem deutlich verschärft.“
Die GIZ hat die umfangreichen Untersuchungen von kaufmännischen Unregelmäßigkeiten im Jemen abgeschlossen. Die finalen Ergebnisse stellte der GIZ-Vorstand gestern dem Aufsichtsrat vor. Die GIZ und ihre Auftraggeber – das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) – sind sich über die Gesamtsumme einig, für die die GIZ infolge der Unregelmäßigkeiten aufkommen muss. Für die Jahre 2014 bis 2024 beläuft sich die Summe auf rund 15 Millionen Euro. Noch offene Beträge wird die GIZ gegenüber ihren Auftraggebern schnellstmöglich begleichen.
Nur ein Teilbetrag von rund einer Million Euro beruht auf Handlungen, die als bewusste betrügerische Tätigkeiten einer Gruppe nationaler Mitarbeitender eingestuft wurden. Dabei ging es etwa um Wechselkursgeschäfte und manipulierte Großbestellungen von Kraftstoffen.
Darüber hinaus ergaben die Prüfungen Mängel in der kaufmännischen Sorgfaltspflicht. Das Einholen von Vergleichsangeboten wurde etwa unzureichend dokumentiert, Belege bei Dienstreisen oder Unterlagen wie etwa Teilnehmerlisten bei durchgeführten Seminaren fehlten. Dadurch entstanden nicht abrechenbare Kosten in Höhe von rund 14 Millionen Euro.
GIZ-Vorstandssprecher Thorsten Schäfer-Gümbel: „Klar ist: Wir hatten im Jemen eine Betrugssituation und dadurch einen Schaden von rund einer Million Euro. Sehr ärgerlich ist zudem die notwendige Rückzahlung von rund 14 Millionen Euro inklusive Zinsen, weil wir nicht solide gearbeitet haben und unsere Projektdokumentation im Jemen lückenhaft war. Daraus haben wir umfangreiche Konsequenzen gezogen.“
Konsequenzen: Jährliche Kontrollen durch Finanzbereich
Die GIZ hat unter anderem ihre Kontrollmechanismen für diejenigen Länder verschärft, die wegen der Sicherheitslage oder Compliancegefahren als Risiko- oder Hochrisikoländer eingestuft sind. Die jährlichen Kontrollen dieser Büros und damit auch von kaufmännischen Prozessen in Projekten werden vom Finanzbereich in Deutschland durchgeführt und von der Stabsstelle Compliance eng überwacht.
Außerdem hat die GIZ in den vergangenen Jahren die Regeln zur Rotation in kaufmännischen Schlüsselpositionen deutlich geschärft. Führungskräfte erhalten Compliance-Trainings, um Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen. Das Hinweisgebersystem wurde und wird permanent weiterentwickelt. Darüber hinaus ist seit 2023 die Digitalisierung aller kaufmännischen Akten und Personalakten verpflichtend, was die Dokumentation sowie die Kontrolle aus der Zentrale in Deutschland verbessert.
Die stellvertretende GIZ-Vorstandssprecherin Ingrid-Gabriela Hoven erklärte: „Die Vorfälle im Jemen haben uns Schwachstellen im System aufgezeigt. Daraus haben wir gelernt. Mit den getroffenen Regelverschärfungen sichern wir heute und weiterhin eine umfassende Überwachung und Steuerung unserer Arbeit – auch im fragilen Kontext.“
Die GIZ hatte Mitte 2022 interne Hinweise auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten im Jemen erhalten. Diesen ist die GIZ unmittelbar nachgegangen und hat ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt, die Vorfälle zu untersuchen.
Die Ergebnisse einer ersten Sonderprüfung lagen im Mai 2023 vor und bestätigten die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Dabei ging es um Geschäfte mit Wechselkursen und manipulierte Großbestellungen von Kraftstoffen. Die GIZ informierte die Auftraggeber - das BMZ und das AA – sowie den Aufsichtsrat über die Ergebnisse des Berichts.
Das Bundesunternehmen zog 2023 arbeitsrechtliche Konsequenzen und beendete die Zusammenarbeit mit 24 nationalen Mitarbeitenden im Jemen. In der Folge beauftragte die GIZ zwei weitere Prüfungen – wieder durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Auftraggeber und Aufsichtsrat wurden kontinuierlich über den Verlauf der Prüfungen unterrichtet. Der untersuchte Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2024.
Die GIZ musste im Jemen aufgrund der Sicherheitslage ab 2014 in so genannter Fernsteuerung arbeiten. Das bedeutet, dass die GIZ ausschließlich mit nationalem Personal vor Ort ist. In keinem anderen Einsatzland des Bundesunternehmens war dies über einen derart langen Zeitraum der Fall. Erst seit 2022 können in Absprache mit der Bundesregierung wieder Dienstreisen in den Jemen stattfinden.