Dienst- und Bauleistungen

Als öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) halten wir uns an die Regelungen des Vergaberechts. Alles zur Vertragsvergabe, Vertrags­durchführung und Abrechnung.

Vertragsvergabe

Die GIZ ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei Überschreitung der von der EU festgelegten Auftragsschwellenwerte sind wir daher verpflichtet, uns an folgende Regelwerke zu halten:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 

Das gilt nicht nur für den gemeinnützigen Bereich, sondern erfasst auch unsere Eigenmaßnahmen und die Projekte, die von International Services umgesetzt werden.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind wir verpflichtet, bei Aufträgen der Bundesregierung die einschlägigen Bestimmungen dieser Werke einzuhalten:

  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Sachbeschaffungen und Dienstleistungen
  • VOB/A für Bauleistungen, mit bestimmten Erleichterungen

Vertrags­durchführung

Für sämtliche Verträge über Dienst- und Bauleistungen gelten die jeweiligen Regelungen und Dokumente samt Anlagen, die im Wettbewerb mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt werden. 

Kommt es im Rahmen der Vertragsdurchführung zu Fragen zu den Vertragsunterlagen, kontaktieren Sie bitte die in den Vergabe- oder Vertragsunterlagen genannte Kontaktperson der Abteilung Einkauf und Verträge.

Abrechnungen

Bitte beachten Sie, dass sich der Prozess zur Einreichung von Rechnungen mit Vertragsbezug geändert hat: Vor der Rechnungsstellung muss eine Leistungserfassung eingereicht werden. 

Bitte nutzen Sie immer die aktuellsten Formulare und beachten Sie die Abrechnungsvorgaben im Download-Bereich.

Einreichung der Leistungserfassung (LERF) und Anzahlungen mit Vertragsbezug

Bitte senden Sie das Formular zur Leistungserfassung und Anzahlungsanforderungen an @email.

Das hinterlegte Formular senden sie bitte als Excel-Dokument. Sobald Sie eine Prüfungsbestätigung für die LERF erhalten, werden Sie von uns aufgefordert, eine Rechnung einzureichen.

Rechnungseinreichung

Rechnungseinreichung 
Senden Sie Ihre Rechnung (sowie Anzahlungen ohne Vertragsbezug) bitte per E-Mail an invoice_DE@giz.de

XRechnungen können nur noch per E-Mail übermittelt werden.

Bitte beachten Sie bei der Übermittlung der XRechnung oder PDF-Rechnung, dass der E-Mail nur ein Anhang beigefügt werden darf. 

Bitte geben Sie bei Rechnungsübersendung die GIZ-Auftragsnummer/Vertragsnummer im Betreff der E-Mail an und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen auf der Rechnung klar ersichtlich sind, zum Beispiel: 

  • Bestellnummer
  • Vertrags- bzw. Auftragsnummer der GIZ
  • Leistungszeitraum.

Für die Rechnungsstellung mit Vertragsbezug ist die Umwandlung der Leistungserfassung in eine Rechnung möglich, indem Sie die Überschrift in dem Formular ändern und die erste Seite als PDF-Datei exportieren oder drucken.

Dokumente für Dienst- und Bauleistungen

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