Bau- und Dienstleistungen

Als öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) halten wir uns an die Regelungen des Vergaberechts. Alles zur Vertragsvergabe, Vertrags­durchführung und Abrechnung.

Vertragsvergabe

Die GIZ ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei Überschreitung der von der EU festgelegten Auftragsschwellenwerte sind wir daher verpflichtet, uns an folgende Regelwerke zu halten:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 

Das gilt nicht nur für den gemeinnützigen Bereich, sondern erfasst auch unsere Eigenmaßnahmen und die Projekte, die von International Services umgesetzt werden.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind wir verpflichtet, bei Aufträgen der Bundesregierung die einschlägigen Bestimmungen dieser Werke einzuhalten:

  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Sachbeschaffungen und Dienstleistungen
  • VOB/A für Bauleistungen, mit bestimmten Erleichterungen

Vertrags­durchführung

Für sämtliche Verträge über Dienst- und Bauleistungen gelten die jeweiligen Regelungen und Dokumente samt Anlagen, die im Wettbewerb mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt werden. 

Kommt es im Rahmen der Vertragsdurchführung zu Fragen zu den Vertragsunterlagen, kontaktieren Sie bitte die in den Vergabe- oder Vertragsunterlagen genannte Kontaktperson der Abteilung Einkauf und Verträge.

Abrechnungen

Die Abrechnung von Verträgen, die mit der GIZ in Deutschland geschlossen wurden, erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Prozess. 

Bei Fragen zu unseren neuen Abrechnungsprozessen oder bei verzögerten Bezahlungen, wenden Sie sich gerne an

GIZ - Support für Geschäftspartner
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    Leistungserfassung

    Bevor Sie eine Rechnung stellen, schicken Sie uns das Formular zur Leistungserfassung (LERF). Darin führen Sie alle vertraglich vereinbarten Kosten und dazugehörige Belege auf, die Sie abrechnen möchten. Die GIZ gleicht die eingereichten Dokumente mit den vertraglichen Vereinbarungen ab und holt die notwendigen internen Freigaben ein. Sobald Sie die Nachricht erhalten, dass die Prüfung abgeschlossen ist, reichen Sie Ihre Rechnung ein – siehe Schritt 2. 

  2. So bereiten Sie Ihre LERF vor:
  3. So kommt Ihre LERF zu uns:
    • Senden Sie das LERF Formular inklusive Belege bitte als Excel-Datei an @email * (* wenn Ihr Vertrag in einem Landesbüro der GIZ geschlossen wurde, senden Sie die LERF bitte an die E-Mail-Adresse mit dem Länderkürzel des jeweiligen Landes: @email).
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, nutzen Sie das darin verknüpfte „Quick Completion Form“.
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    Rechnung

    Sobald die LERF freigegeben ist, werden Sie von der GIZ dazu aufgefordert, Ihre Rechnung per E-Mail einzureichen.

  2. So bereiten Sie Ihre Rechnung vor:
    • Sie können das von der GIZ freigegebene LERF-Formular ganz einfach in eine Rechnung umwandeln, indem Sie die Überschrift ändern und die erste Seite als PDF exportieren.
    • Wenn Sie für die Rechnungsstellung nicht das LERF-Formular nutzen, führen Sie folgende Informationen klar erkennbar auf Ihrer Rechnung auf. 
      • GIZ-Rechnungsadresse
      • Vertragsnummer
      • Rechnungsdatum und -nummer
      • Leistungszeitraum
    • Stellen Sie sicher, dass der netto Rechnungsbetrag identisch mit der geprüften LERF ist, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. So kommt Ihre Rechnung zu uns:
    • Sie können die Rechnung als XRechnung oder als PDF an @email* senden. (* wenn Ihr Vertrag in einem Landesbüro der GIZ geschlossen wurde, senden Sie die Rechnung bitte an die E-Mail-Adresse mit dem Länderkürzel des jeweiligen Landes: @email).
    • Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail nur die Rechnung und etwaige Belege als einen Anhang bei.Bei mehr als einem Anhang kann das System Ihre E-Mail nicht automatisiert erfassen. 
    • Schicken Sie Ihre Rechnung für die GIZ niemals an E-Mail-Adressen außerhalb der GIZ (@email) – siehe Sicherheitshinweis unten.

Dokumente für Dienst- und Bauleistungen

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