Studien- und Fachkräftefonds dienen der Prüfung und Vorbereitung von TZ-Maßnahmen sowie der Finanzierung von sonstigen Studien und Gutachten. Auch andere TZ-Maßnahmen geringen Umfangs können weitgehend über Studien- und Fachkräftefonds durchgeführt werden. Studien- und Fachkräftefonds werden zur Finanzierung von Studien, Gutachten und Fachkräften einschließlich der dabei notwendigen Hilfsmittel verwendet, soweit diese Aufgaben nicht wegen Umfang und Eigenständigkeit als eigene Projekte durchgeführt werden.
2015.3500.4
Studien- und Fachkräftefonds Südkaukasus Kapazitätsstärkung II
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Auftraggeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
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Land
- Armenien, Aserbaidschan, Georgien
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Dauer
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Partner
- Für die Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland zuständigen Ministerien in den Partnerländern des Südkaukasus
Kontakt
Weitere Projektinformationen
CRS-Schlüssel
43010
Zuständige Organisationseinheit
3900 Deutschland, Europa, Südkaukasus
Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
7.356.224 €