Gremien

Der Aufsichtsrat ist neben der Gesellschafterversammlung und dem Vorstand (Geschäftsführung) eines der drei gesetzlich vorgeschriebenen Organe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit mehr als 500 Mitarbeiter/innen. Er kontrolliert, ob der Vorstand dem Gesellschaftszweck entsprechend tätig wird, dass er Gesetze, Regeln und Vorschriften einhält und ob er wirtschaftlich handelt. 

Daneben beraten seit 2011 das Kuratorium und der Wirtschaftsbeirat die GIZ.