Improved implementation of environmental tax legislation

Amélioration de la mise en ɶuvre de la législation en matière de fiscalité environnementale

Project details

  • Project number:2018.2217.0
  • Status:Projekt beendet
  • Responsible Organisational unit: 3600 Nordafrika
  • Contact address: Transparency team 
  • Partner countries: Algeria

Summary

  • Objectives:

    The Implementation of Environmental Tax Legislation has improved

  • Client:

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung

  • Project partner:

    Ministère de l’Environnement et des Energies Renouvelables

  • Financing organisation:

    not available

 

Volume of commission

  • Financial commitment for the actual implementation phase:4 000 000 Euro

Cofinancing

  • not available

 

Previous project

  • not available

Follow-on project

  • not available

 

Term

  • Entire project:
    (including all previous, current and following project implementation phases, if existing)
    03.12.2019 - 30.01.2024
  • Actual project implementation phase:03.12.2019 - 30.01.2024

other participants

  • not available

 

Further information

  • Project websitesnot available

 

Policy markers

  • Democratic and inclusive governance

    Significant (secondary) policy objective

CRS code

    41010 Environmental policy and administrative management

Evaluation

not available

 

Project description (DE)

Ausgangssituation:
Die algerische Regierung hat 2003 das Verursacherprinzip in die Gesetzgebung aufgenommen. Das bedeutet, dass die Verursacher von Umweltverschmutzung auch die Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen tragen. Damit legte die Regierung den Grundstein für die Umweltsteuergesetzgebung. Die 16 eingeführten Steuern betreffen beispielsweise: umweltbelastende und gefährliche Industrietätigkeiten, Industrie- und Haushaltsabfälle, Erdölprodukte, Luftverschmutzung und die Einfuhr von Reifen oder Kunststoffen.
Das Umweltsteuersystem ist jedoch noch nicht in der Lage, die Steuern auf Belastungen, die von produzierenden Unternehmen ausgehen, effizient zu berechnen und einzutreiben. Daher muss die Umsetzung der Umweltsteuergesetze optimiert und die Erhebungsquote erhöht werden.

Ziel:
Die Umsetzung der Umweltsteuergesetzgebung in Algerien ist verbessert.

Vorgehensweise:
Das Projekt führt ein wirksames System ein, um fünf Umweltsteuern einzuziehen:
- Steuer auf umweltbelastende und umweltgefährdende Aktivitäten;
- Steuer auf industriebedingte Luftverschmutzung;
- Steuer auf Industrieabwässer;
- Steuer auf die Beseitigung von Industrieabfällen und
- Steuer auf die Beseitigung von Abfällen aus Krankenhäusern und Kliniken.
Das Projekt hat eine umfassende Analyse des Umweltsteuersystems in Algerien durchgeführt und berät damit in technischen, organisatorischen und strategischen Belangen. Um den Rechtsrahmen zu verbessern, hat es technische Vorschläge erarbeitet und einen Ausschuss bestehend aus Vertreter*innen mehrerer Ministerien mitbegründet. Darüber hinaus schult es Verantwortliche, die die Steuerbemessungsgrundlagen berechnen und Umweltsteuern auf umweltbelastende Unternehmen erheben.
Das Projekt leistet außerdem technische Hilfe, um ein Umweltsteuerinformationssystem zur digitalen Vernetzung aller beteiligten Akteure umzusetzen.
Es entwickelt darüber hinaus ein neues Konzept für Verträge, die die Umweltleistungen von Unternehmen modernisieren und verbessern. Es organisiert auch Sensibilisierungsmaßnahmen, besonders für Unternehmen, um zur industriellen Umweltverschmutzung, zu bestehenden integrierten Lösungen und zu umweltfreundlichen Technologien und Verfahren zu informieren.
Das Projekt arbeitet mit der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte Tunesien zusammen.