Unterstützung der rechtsstaatlichen Entwicklung einer interkulturellen Rechtsordnung (PROJURIDE)

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung der rechtsstaatlichen Entwicklung einer interkulturellen Rechtsordnung (PROJURIDE)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Bolivien
Politischer Träger: Ministerio de Justicia
Projektlaufzeit: 2010 bis 2014, abgeschlossen

Ausgangssituation

Mit Annahme der neuen Verfassung im Referendum vom Februar 2009 hat die bolivianische Bevölkerung der politischen Entscheidung zugestimmt, eine interkulturelle Rechtsordnung aufzubauen. Fehlende Rücksichtnahme auf rechtskulturelle Besonderheiten, rechtsstaatliche Kriterien und Menschenrechte hat bestehende Ungleichheiten bislang vertieft, besonders bei den Rechten indigener Gemeinschaften und Frauen.

Neben die formelle, auf positivem Recht basierende Gerichtsbarkeit soll gleichberechtigt die auf Gewohnheitsrecht gestützte indigene Gerichtsbarkeit treten. Klar formuliert ist die Forderung, dass beide Systeme die Menschenrechte anerkennen müssen.

Ziel

Das neue Justizsystem achtet rechtskulturelle Unterschiede unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte.

Vorgehensweise

Das Programm (Proyecto de apoyo al desarrollo de un ordenamiento jurídico intercultural en el marco de un Estado de Derecho democrático, PROJURIDE), ein Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt die rechtsstaatliche Entwicklung einer interkulturellen Rechtsordnung. In Zusammenarbeit mit dem Partnerministerium sowie Vertretern der formellen und indigenen Justiz wird daran gearbeitet, die Achtung rechtskultureller Unterschiede unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte im neuen Justizsystem zu erhöhen. Zunächst werden die verfassungsmäßigen Grundlagen des neuen Justizsystems gestärkt. Weitere wichtige Umsetzungspartner sind das Verfassungsgericht, das die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in allen Gerichtsbarkeiten garantieren muss, und die Richterschule, in der die zukünftigen Justizakteure aus- und fortgebildet werden.

Das Vorhaben verknüpft systematisch und flexibel Politik- und Fachberatung, um die notwendigen Konsensbildungsprozesse zum Aufbau einer interkulturellen Rechtsordnung zu initiieren und zu fördern. Bei der Beratung, in sogenannten Zukunftsprojekten, vereinbaren die Partner und die GIZ gemeinsam angestrebte Veränderungen, die jeweiligen Beiträge und einen Zeitrahmen. Örtliche Zuschüsse werden begrenzt eingesetzt, um indigene Autoritäten über ihre Vertretungsorgane zu unterstützen.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Das Programm hat durch die Beratung des Justizministeriums bei Gesetzesentwürfen dazu beigetragen, dass in den verabschiedeten Gesetzen die Achtung rechtskultureller Unterschiede unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte einbezogen wurde. Verfassungsrichterinnen und -richter sind geschult und wenden internationale Menschenrechtsstandards in ihren Entscheidungen an. Die bislang nicht ausreichend präzise formulierten Menschenrechtsindikatoren werden, auch durch die Beratung des Programms, vom Justizministerium überarbeitet.

Seit Ende 2013 berät das Programm das Justizministerium bei der Umsetzung eines neuen institutionellen und funktionalen Ansatzes zur Opferberatung, insbesondere für Frauen bei Gewaltdelikten.

Lokale indigene und formale Justizakteure haben erste Koordinations- und Kooperationsformen vereinbart. Der Prozess hin zu einem verbesserten Rechtszugang für die ländliche Bevölkerung ist damit angestoßen.