Justiz- und Gefängnisreform zur Förderung der politischen Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Justiz- und Gefängnisreform zur Förderung der politischen Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Finanzier: Britisches Ministerium für Auswärtiges, Commonwealth und Entwicklung/UK Foreign Commonwealth and Development Office (FCDO)
Land: Bangladesch
Politischer Träger: Innenministerium, Ministerium für Recht, Justiz und Parlamentsangelegenheiten
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2021

GIZ2019_Justice Reform_01

Ausgangssituation

In Bangladesch ist der Zugang zu Recht und Gesetz, vor allem für arme und benachteiligte Gruppen, noch immer eine große Herausforderung. Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung der Justiz vertraut, wenden sich nur 13 Prozent der Menschen auf der Suche nach Gerechtigkeit an das formale Justizsystem. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige der Gesetze, auf denen das Strafjustizsystem basiert, stammen aus der Kolonialzeit. Die überholten Verfahren lassen Raum für Korruption, schaden dem Ansehen des Strafjustizsystems und verhindern den Abbau des enormen Fallrückstaus und der Überbelegung von Haftanstalten.

Die Gerichte sind derzeit mit 3,4 Millionen Fällen überlastet. Aus dem landesweiten Justizaudit in Bangladesch geht hervor, dass die Rate der Fallzugänge deutlich höher ist als die der Fallerledigungen. Das verschärft die Situation in den Haftanstalten weiter, deren Belegung bereits heute im Durchschnitt bei 200 Prozent der Kapazität liegt. Gegen rund 80 Prozent der Inhaftierten sind Gerichtsverfahren anhängig. Somit ist es keine leichte Aufgabe, rechtliche Unterstützung und Rehabilitationsangebote bereitzustellen und die Menschenrechte zu gewährleisten.

Die Regierung von Bangladesch ist sich dessen bewusst, wie wichtig die rechtzeitige Bereitstellung hochwertiger Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger ist, und hat in den letzten Jahren Schritte zur Reform des Justiz- und Gefängniswesens, einschließlich Weisungen des Obersten Gerichtshofs für eine effizientere Fallbearbeitung, unternommen.

Reformansätze in Form von Beratungsangeboten (Paralegal Advisory Service, PAS), ausgleichsorientierter Justiz (Restorative Justice), Rehabilitation als Teil des Strafvollzugssystems und verbesserter interinstitutioneller Zusammenarbeit durch interministerielle Treffen und Fallkoordinierungskomitees (Case Coordination Committees, CCCs) wurden auf Distriktebene erfolgreich erprobt. Diese erprobten Ansätze der interinstitutionellen Zusammenarbeit werden schrittweise vom Justizsektor übernommen.

Ziel

Auf der Grundlage guter Praxisbeispiele und wesentlicher Ansätze der institutionellen Zusammenarbeit 
wendet der Justizsektor neue Reformansätze an.

GIZ2019_Justice Reform_02

Vorgehensweise

Das Programm arbeitet daran, durch Schaffung des organisatorischen und rechtlichen Rahmens zur Verankerung der Reformansätze und zum Aufbau der erforderlichen Strukturen und Kompetenzen Qualität und Leistung der Justiz zu verbessern. Seine drei wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind die Stärkung von Institutionen, eine fundierte Politikberatung und der Zugang zur Justiz für benachteiligte Gruppen.

In der vorangegangenen Phase (2012–2018) des Programms trugen der Einsatz von Paralegals und die Einrichtung der CCCs zur Entlassung von mehr als 20.000 nicht verurteilten Inhaftierten bei. Nach Erprobung dieser Dienste in fünf Distrikten wurden sie 2017 auf 40 von 64 Distrikte ausgedehnt.

Schwerpunkt der aktuellen Phase ist die Institutionalisierung der wesentlichen Ansätze und guten Praxisbeispiele des Programms, was sich in dem gemeinsamen Strategiepapier der beiden Partnerministerien – Ministry of Home Affairs (MoHA) und Ministry of Law, Justice and Parliamentary Affairs (MoLJPA) – widerspiegelt. Aufgrund der stärkeren interministeriellen Zusammenarbeit zwischen MoHA und MoLJPA, der Anwendung der Lernerfahrungen aus der vorangegangenen Phase und der Ausarbeitung des neuen Gesetzes für Haft- und Vollzugsanstalten wird nun ein neuer Schwerpunkt auf Rehabilitation gelegt. Eine Vereinbarung zwischen dem Programm und der National Legal Aid Services Organization bildet die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit der Regierung mit nichtstaatlichen Organisationen zum Zweck einer besseren rechtlichen Unterstützung. Die Zusammenarbeit zwischen dem Programm, dem Bangladesh Bureau of Statistics und dem MoLJPA im Rahmen des Justizaudits eröffnet neue Möglichkeiten zur Förderung der Fortschrittsmessung bei der Verwirklichung der Teilziele des 16. Ziels für nachhaltige Entwicklung.

Die erprobten und bewährten Ansätze des Programms werden nun in 28 Projektdistrikten umgesetzt. Der Dialog über die Institutionalisierung dieser Ansätze ist eingeleitet, und die Reformansätze sollen in der neuen Phase des Programms angewendet werden.

Wirkungen

Mit Hilfe des Programms sind Partnerschaften für rechtliche Unterstützung, eine schnelle Erledigung der Fälle und eine bessere Koordinierung zum Zweck des Fallmanagements zwischen den verschiedenen Akteuren des Strafjustizsystems aufgebaut worden. Die Arbeit von PAS und CCCs hat in der Zeit von Beginn des Vorhabens bis Oktober 2019 zur raschen Entlassung von 22.527 Inhaftierten geführt. Darüber hinaus haben die Paralegals 279.024 Rechtsuchende vor Gericht und 25.488 bei der Polizei unterstützt. Das Programm hat zudem einen fundierten Politikdialog zur Einleitung von Gesetzesreformen mit dem Ziel aufgenommen, die Überbelegung von Haftanstalten und die Fallrückstände abzubauen.

GIZ2019_Justice Reform_03

  

Weitere Informationen