Unterstützung der Afrikanischen Union im Bereich Migration und Flucht

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung der Afrikanischen Union im Bereich Migration und Flucht
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Länder: Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union
Politischer Träger: Kommission der Afrikanischen Union
Gesamtlaufzeit: 2018 bis 2021

Ausgangssituation

Während Migration in Europa vor allem seit 2015 deutlich verstärkt wahrgenommen wird, gehört das Thema für die Bevölkerung Afrikas schon lange zum Leben dazu. Tatsächlich ist der vorherrschende Eindruck einer aktuellen „Migrationsflut“ von Afrika nach Europa statistisch so nicht haltbar: Vier von fünf afrikanischen Migrant*innen bleiben auf dem Kontinent. Weil Migration ein solches Ausmaß erreicht hat, ist es ungemein wichtig, eine geordnete und sichere Migration innerhalb Afrikas zu ermöglichen. Das verhindert irreguläre Migration, die oft unter widrigen und gefährlichen Umständen stattfindet, und macht das Entwicklungspotenzial von Migration nutzbar.

Seit Jahrzehnten beherbergen afrikanische Länder einige der größten Flüchtlingsbevölkerungen. So finden etwa 80 Prozent der Geflüchteten aus Ländern südlich der Sahara Aufnahme in einem Nachbarland. Gleichzeitig suchen rund 12 Millionen Menschen als Binnenvertriebene Sicherheit im eigenen Land. Auf allen diesen Gebieten spielt die Afrikanische Union (AU) eine wichtige Rolle. Die AU-Kommission (AUK) als ihr Exekutivorgan hat den Auftrag, kontinentale Rahmenwerke und Standards im Bereich Migration und Flucht zu entwickeln und den Kontinent im regionalen und globalen Politikdialog zu vertreten.

Ziel

Die Afrikanische Union nimmt ihr Mandat im Bereich Migration, Mobilität und Flucht wirksam wahr.

Vorgehensweise

Im Rahmen des Vorhabens soll die Steuerungsfähigkeit der AU gefördert und gestärkt und die Migrationsgovernance auf dem afrikanischen Kontinent verbessert werden. Das Vorhaben, das auf institutioneller Ebene ansetzt, stärkt die Governance im Bereich Migration auf kontinentaler Ebene und damit den Geltungsbereich und die Umsetzung von Rahmenwerken. Es baut auf den Erfahrungen aus der bestehenden Zusammenarbeit mit der AUK auf und wird eng mit dem Partner abgestimmt. Mit erprobten Methoden der technischen Zusammenarbeit unterstützt das Vorhaben direkt die Sektorstrategie, den Migrationspolitikrahmen für Afrika (Migration Policy Framework for Africa, MPFA), und die politischen Prioritäten der AU, darunter die Kagame-Reform. So wird die Handlungsfähigkeit der AU in diesem Bereich insgesamt verbessert. Das Vorhaben konzentriert sich auf drei Handlungsfelder:

  • Stärkung der institutionellen Leistungsfähigkeit und Koordinierung bei der Umsetzung des MPFA und seines Aktionsplans
  • Förderung der Verbreitung und Anwendung des MPFA auf regionaler und nationaler Ebene durch technische Unterstützung und Prozessberatung bei der Anpassung
  • Stärkung der technischen Leistungsfähigkeit der AU im Hinblick auf Diasporakooperation, Arbeitsmigration und Schutzregime, wofür Unterstützung aus dem flexiblen offenen Fonds beantragt werden kann

Wirkungen

Bislang hat das Vorhaben gemeinsam mit der AUK die folgenden Wirkungen erzielt:

  • Das Vorhaben hat die AUK bei der Entwicklung migrationspolitischer Strategien unterstützt, darunter der überarbeitete MPFA (2018) und das Protokoll über den freien Personenverkehr, das afrikanischen Bürger*innen in anderen afrikanischen Ländern eine visafreie Einreise ermöglichen und Aufenthaltsrechte gewährleisten soll.
  • Mit Unterstützung durch das Vorhaben leistete die AU einen Beitrag zur Erarbeitung und Aushandlung des Globalen Pakts der Vereinten Nationen für Migration. Eine gemeinsame afrikanische Position (Common African Position, CAP) zum Thema Migration wurde entwickelt. Die Umsetzung des Globalen Pakts der Vereinten Nationen wird im Einklang mit dem MPFA auf verschiedenen Ebenen durch die Entwicklung von Leitlinien und Schulungen weiter unterstützt.
  • Die AUK hat eine Sensibilisierungskampagne und Schulungen zum MPFA in die Wege geleitet, um seine Umsetzung auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (Regional Economic Communities, REC) zu beschleunigen.
  • Das Vorhaben unterstützt die Steuerungsfunktion der AUK sowie die Erstellung eines umfassenden Schulungsprogramms zur Kompetenzentwicklung für nationale und regionale Akteure im Rahmen des Gemeinsamen Arbeitsmigrationsprogramms (Joint Labour Migration Program, JLMP) der AU und der Vereinten Nationen.
  • Mit der Evaluierung und Aktualisierung von Schutzinstrumenten leistet das Vorhaben einen Beitrag zur weiteren Stärkung der Fähigkeit der AUK und der Mitgliedstaaten, auf die besonderen Bedürfnisse von zurückkehrenden Migrant*innen, Opfern von Menschenhandel und Schleusung, Vertriebenen und Kindern unterwegs einzugehen.
  • Gemeinsam mit der AUK unterstützt das Vorhaben die Mitgliedstaaten dabei, eine Diasporapolitik und entsprechende Regelungen zur Gewinnung von Investitionen und Senkung von Transferkosten zu entwickeln.
  • Ein Koordinierungsausschuss der AU für Migration, in dem alle relevanten Abteilungen vertreten sind, wurde eingesetzt. Damit soll die abteilungsübergreifende Koordinierung in den Bereichen Migration, Beobachtung migrationspolitischer Konzepte und Kommunikation der AU-Migrationsagenda verbessert werden. Die Leistungsfähigkeit der AUK wurde durch Maßnahmen der Organisationsentwicklung erhöht.