Regionales Wohnungsbauprogramm (RHP 2)
Projektkurzbeschreibung
Bezeichnung: HRegionales Wohnungsbauprogramm in vier Balkanländern (BIH, HR, MNE, SRB) – Technische Hilfe bei der Ausarbeitung der Machbarkeitsberichte und der Umsetzung der Wohnungsbauprojekte in den Ländern
Auftraggeber: Entwicklungsbank des Europarates
Finanzierer: Europäische Union (EU)
Land: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien
Partner: Eptisa und Danish Refugee Council
Politischer Träger: Entwicklungsbank des Europarates
Gesamtlaufzeit: 2012 bis 2020
Ausgangssituation
Das „Gemeinsame regionale Programm für dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge und Vertriebene“ (auch bekannt als „Sarajewo-Prozess“) ist eine gemeinsame Initiative von Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien. Das Ziel der Initiative besteht darin, die anhaltende Vertriebenensituation der schutzbedürftigsten Flüchtlinge und Vertriebenen zu lösen. Zu diesem Zweck sollen ihnen als Teil der sozialen Infrastruktur unter anderem dauerhafte Wohnungen („Regionales Wohnungsbauprogramm“ oder „RHP“) zur Verfügung gestellt werden.
Das RHP ist Bestandteil des Sarajewo-Prozesses für Flüchtlinge und Binnenvertriebene (der Sarajewo-Prozess), der 2005 auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Sarajewo-Prozess und per definitionem dem RHP wird die Absicht verfolgt, durch die Bereitstellung dauerhafter Wohnungen zur Lösung der anhaltenden Vertriebenensituation beizutragen und dauerhaften Wohnraum für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien in den Jahren 1991-1995 zu schaffen (dazu gehören auch die Binnenflüchtlinge aus Montenegro ab 1999). Der Sarajewo-Prozess wird von der internationalen Gemeinschaft unterstützt, insbesondere von der Europäischen Union (vertreten durch die Europäische Kommission), den USA, dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Ziel
Mit der Bereitstellung von dauerhaften Wohnungen haben die Partnerländer Hilfe für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge und Vertriebenen aus den Konflikten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Jahren 1991-1995 sowie für die Binnenvertriebenen in Montenegro (seit 1999) geleistet.
Vorgehensweise
Das Programm arbeitet eng mit den Flüchtlingsorganisationen der einzelnen Länder zusammen, um die Begünstigten zu erfassen und Wohnungsbauprojekte für diese Personen auszuarbeiten und umzusetzen, so dass die Begünstigten bald dauerhaften Wohnraum erhalten. Dazu wurde in den vier Partnerländern eine umfassende institutionelle und regulatorische Programmstruktur entwickelt.
Das RHP richtet sich an knapp 74.000 Menschen in 27.000 Haushalten und umfasst vier länderspezifische Wohnungsbauprojekte, in jedem Partnerland eines. Sämtliche Projekte wurden von den Partnerländern seit Ende 2012 parallel umgesetzt, jeweils gegliedert in mehrere Teilprojekte bzw. Projektphasen. Die geschätzten Gesamtkosten des RHP belaufen sich auf 584 Mio. EUR. Größter Geldgeber ist die EU, die das System zur Mittelverwaltung an EU-Anforderungen geknüpft hat.
Zahlreiche Geldgeber fördern Wohnungsbauprojekte für Flüchtlinge in der Region. Die Maßnahmen werden von bilateralen Geldgebern, aber auch von der Europäischen Kommission und den internationalen Finanzinstitutionen finanziert. Maßnahmen zum Wohnungsbau für Flüchtlinge finden meist im nationalen Rahmen statt – das RHP ist als einziges Programm auf eine gesamte Region ausgerichtet. Finanziert wird das RHP von einer ganzen Reihe von Geldgebern, u. a. von der Europäischen Kommission, den USA, Deutschland, Italien und der Türkei.
Wirkungen
Jedes der vier Partnerländer hat ein eigenes Wohnungsbauprogramm entwickelt. Dabei handelt es sich um detaillierte Programme, in denen die Anzahl der benötigten Wohneinheiten, die Standorte und die Investitions- und Planungsvoraussetzungen sowie die nationalen (Ko)Finanzierungspläne aufgeführt sind. Diese wurden mit Unterstützung des Teams für technische Hilfe erstellt und sollen die Grundlage für die Programmumsetzung bilden.
Für den Aufbau des kompletten institutionellen Systems zur Programmumsetzung in den einzelnen Partnerländern wurde pro Land festgelegt, welche Organisationen auf politischer Ebene die Führung übernehmen, und es wurden Projektdurchführungseinheiten (PIU) gebildet. Auf Betreiben der PIU mussten alle Prozesse zur Projektdurchführung zunächst konzipiert, eingeführt und mit der entsprechenden Dokumentation versehen werden. Für jede PIU wurden Projektdurchführungs- und Beschaffungshandbücher ausgearbeitet, in denen die speziellen Anforderungen des jeweiligen Partnerlandes Berücksichtigung finden und mit denen auf die Einhaltung der Grundsätze der CEB geachtet wird. Ferner wurde ein umfassendes Monitoring-System speziell für das Programm entwickelt, das außerdem IT-basierte Projektmanagementdaten für jede PIU liefert und das Programmmanagement bei der CEB vereinfacht.
Das Team für technische Hilfe hat den gesamten Umsetzungsprozess, die Vergabe von Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie die Aufsicht über die Bauarbeiten unterstützt. Bis 2019 wurden 6.500 Wohneinheiten gebaut; auf Grundlage der bereits vergebenen Aufträge sollten bis Juni 2020 insgesamt 12.000 Einheiten fertig gestellt sein.