Verbesserung der finanziellen Regierungsführung in Kosovo

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Gute Finanzielle Regierungsführung in Kosovo
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Kosovo
Politischer Träger: Finanzministerium der Republik Kosovo
Gesamtlaufzeit: 2019 bis 2020

Ausgangssituation

Eines der Hauptziele Kosovos ist die Integration in die EU. Das 2016 in Kraft getretene Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In der öffentlichen Finanzverwaltung Kosovos fehlt es nach wie vor an Rechenschaft, Effizienz und Transparenz – zentralen Voraussetzungen für die geplante sektorspezifische Budgethilfe der EU und wichtigen Kriterien für EU-Beitrittskandidaten. Ein Hauptproblem aller Akteure im öffentlichen Finanzwesen Kosovos ist das gering ausgeprägte Bewusstsein für die gemeinsame Verantwortung und dementsprechend ein Mangel an Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren und ein unzureichender Informationsaustausch zwischen den Institutionen. Das Finanzministerium muss in seiner Fähigkeit gestärkt werden, dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern Kosovos transparentere und umfassendere Informationen über den Haushalt vorzulegen und die Haushaltskontrolle zu verbessern. Die Beziehungen und Interaktionen zwischen Steuerverwaltung und Steuerzahlenden sind nach wie vor schwach, und der Beitrag der Steuerverwaltung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist verbesserungsfähig. Der Haushalts- und Finanzausschuss und der Rechnungskontrollausschuss des Parlaments sind noch immer nicht in der Lage, die Regierung für den Umgang mit den öffentlichen Finanzen wirksam zur Rechenschaft zu ziehen und dadurch sicherzustellen, dass die verfügbaren Ressourcen effektiv und effizient für die Entwicklung des Landes eingesetzt werden.

Ziel

Das Finanzministerium ist in seiner Fähigkeit gestärkt, einen umfassenden und glaubwürdigen Haushaltsplan auszuarbeiten und auszuführen.

Die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung ist im Hinblick auf Effizienz und Effektivität, ihr Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie ihre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen gestärkt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss und der Rechnungskontrollausschuss sind in ihrer Fähigkeit gestärkt, ihr Mandat der Haushaltskontrolle besser zu erfüllen.

Vorgehensweise

Das Vorhaben verfolgt einen Ansatz der Kompetenzentwicklung, der Interventionen auf drei Ebenen – System, Organisation, Individuum – kombiniert.

Neben der Stärkung der einzelnen Institutionen im öffentlichen Finanzwesen wird der Schwerpunkt zunehmend auf eine bessere Steuerung der ressort- und institutionenübergreifenden Arbeits- und Kooperationsprozesse gelegt. Der Kompetenzaufbau auf individueller Ebene erfolgt mit Blick auf die strategischen Ziele der Organisationsentwicklung, wobei sich beide Ansätze gegenseitig stützen. Anpassungen des Regelungsrahmens sind nur auf untergesetzlicher Ebene im Kontext der Reformagenda erforderlich. Die Umsetzung neuer Regelungen wird durch Kooperations- und Koordinationsmechanismen weiter gefördert.

Das Vorhaben berät das Finanzministerium, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechnungskontrollausschuss bei der Stärkung des Haushaltsverfahrens, wobei die Perspektive der Zivilgesellschaft, der Bürgerinnen und Bürger und des Obersten Rechnungsprüfers berücksichtigt wird. Dabei steht das Zusammenspiel der Akteure im Vordergrund; die personelle und institutionelle Leistungsfähigkeit wird so gestärkt, dass z. B. eine größere Nachfrage der parlamentarischen Ausschüsse, der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft nach Regierungsinformationen vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit den Haushaltsorganen bedient werden kann. Die Steuerverwaltung wird im Hinblick auf die Stärkung der internen und externen Kommunikation und des Risikomanagements beraten. Daneben wird durch die Förderung des Dialogs mit Akteuren des Rechtswesens die Grundlage für eine effektivere Verfolgung von Steuerdelikten gelegt.

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