23.03.2018

„Wir dulden keine sexuelle Belästigung“

Die GIZ geht entschieden gegen sexuelle Übergriffe vor und nutzt ein umfangreiches anonymes Hinweisgebersystem, um Betroffene und Hinweisgeber zu schützen und Hinweisen konsequent nachgehen zu können.

Die jüngsten Vorfälle von sexueller Belästigung und Ausbeutung in internationalen Entwicklungshilfeorganisationen nimmt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum Anlass, um ihr eigenes umfangreiches Hinweisgebersystem zu überprüfen und weiter zu verbessern. Konkrete Vorfälle, in denen Hilfsbedürftige belästigt wurden, gab es aber nicht.

„Die GIZ steht für Werte. Wir machen uns stark für die Achtung der Menschenrechte, Chancengleichheit und Integrität. Wir dulden keine sexuelle Belästigung, Ausbeutung oder Diskriminierung im Unternehmen“, sagt Lutz Zimmermann, Personalchef der GIZ. „Es ist unsere Pflicht, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohlfühlen und keine Hemmungen haben, Verdachtsfälle jederzeit melden zu können. Bei allen Fällen, die an die entsprechenden Stellen herangetragen werden, sichern wir den Meldenden strikte Vertraulichkeit zu. Nach entsprechender Absprache mit diesen gehen wir den Fällen konsequent nach. Der Schutz und die Betreuung der betroffenen Person stehen für uns an oberster Stelle, eine Ahndung der Täter ist die zwingende Folge.“

Die GIZ hat bereits seit vielen Jahren ein professionelles System etabliert, um Hinweisen aus der GIZ und aus ihrem Umfeld nachzugehen und die Opfer zu betreuen. Die Integritätsbeauftragten, ein unabhängiger Ombudsmann, örtliche Interessenvertretungen, Betriebsräte, die Auslandsvertretung sowie der Personalbereich können jederzeit vertraulich kontaktiert werden. Nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ, auch Geschäfts- und Projektpartner, Auftraggeber und die Öffentlichkeit können Regelverstöße oder Hinweise melden – auf Wunsch auch anonym.

Die Grundsätze integren Verhaltens enthalten Regeln, zu denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Arbeitsverträgen verpflichten – dazu gehört das Verbot sexueller Belästigung. Alle 18.000 Beschäftigten der GIZ sind an den Verhaltenskodex gebunden und dazu verpflichtet, Verstöße zu melden. Die Integritätsberater der GIZ sowie der externe Ombudsmann stehen dafür bereit.

Die Policy zum Verbot sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurde im Jahr 2013 erarbeitet und ist Bestandteil des Onboardings aller neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im In- und Ausland. Die Landesbüros im Ausland ergänzen die Policy oftmals durch Maßnahmen, wie zum Beispiel Umfragen, Seminare oder Veranstaltungen, um für das Thema zu sensibilisieren.

Binnen sechs Jahren (2012-2017) haben sich 16 gemeldete Hinweise zum Thema sexuelle Belästigung bestätigt. Jeder Fall ist ein Fall zu viel. In 15 dieser Fälle handelte es sich um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in einem Fall um eine Belästigung gegenüber Mitarbeiterinnen einer anderen internationalen Hilfsorganisation, in keinem Fall um sexuelle Belästigungen von Hilfsbedürftigen. Unter den Fällen gab es verbale und körperliche Belästigungen, aber keine Vergewaltigungen oder ähnlich schwere Vorfälle. Die GIZ hat jeden dieser Vorfälle systematisch erfasst, aufgeklärt und sanktioniert. Je nach Schwere des Fehlverhaltens wurden klare Konsequenzen gezogen, bis hin zu sechs Abmahnungen, zwei Kündigungen und einer Vertragsauflösung.

Die aktuellen Vorfälle nutzt die GIZ, um ihr umfangreiches System noch einmal kritisch zu überprüfen und weiter zu verbessern. Neben der heute schon etablierten Möglichkeit, Hinweise telefonisch oder per E-Mail anonym zu melden, wird es 2018 über eine neue Internetseite möglich sein, verschlüsselt und anonym zu kommunizieren. Möglich wird das durch einen Hochsicherheits-Server. Die eingegangenen Hinweise werden dann im Anschluss auf Plausibilität überprüft und nachverfolgt.

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