Ausgangssituation
Die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) haben mit der Europäischen Union (EU) nach Ende des Lomé-Abkommens über neue Partnerschaften verhandelt, um eine Fortsetzung des präferenziellen Marktzugangs zu erreichen. Die so verabschiedeten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) leiten eine neue Ära von Handelsabkommen ein, die über rein wirtschaftliche Ziele hinausgehen: Sie sollen der nachhaltigen Entwicklung und der Armutsbekämpfung dienen, die regionale Integration in den Partnerregionen fördern und Handelspolitik mit Entwicklungsinstrumenten verknüpfen.
2008 wurde ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem CARIFORUM (den Staaten der Karibischen Gemeinschaft sowie der Dominikanischen Republik) unterzeichnet. Zusätzlich unterzeichneten im Jahr 2016 sechs Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) – Südafrika, Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini – ein Abkommen mit der EU.
Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft müssen über die Kompetenzen, Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, um die Bestimmungen eines EPAs angemessen zu interpretieren und anzuwenden und so Handelsströme zu stärken. Die Umsetzung sollte entwicklungspolitisch begleitet werden, um Chancen des Freihandels für nachhaltige Entwicklung sowie Armutsbekämpfung zu nutzen und Risiken zu mindern.
Ziel
Regionale Organisationen, Mitgliedsstaaten, Unternehmen und die Zivilgesellschaft setzen die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung um.