2015.6252.9

IZR-Maßnahme Globale Allianz für Handelserleichterungen

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Dauer
Partner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ausgangssituation

Komplizierte Zollformulare, Einfuhrüberwachungen, intransparente Verfahren – Administrative Handelshemmnisse treffen viele Entwicklungs- und Schwellenländer besonders schwer. Hohe Transaktionskosten erschweren die Integration in globale Wertschöpfungsketten und machen die Wirtschaft weniger wettbewerbsfähig. Vielen Unternehmen bleiben dadurch Wachstumschancen durch Handel verwehrt. Die Anreize, in ein Land mit nachteiligem Handels- und Investitionsklima zu investieren, sind gering.

2013 schlossen die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation WTO ein Abkommen über handelserleichternde Maßnahmen mit großem Potenzial: Bei erfolgreicher Umsetzung können die weltweiten Handelskosten um 12,5 bis 17,5 Prozent gesenkt werden, mit entsprechend positiven Effekten auf Armutsreduzierung und Beschäftigung. Die handelserleichternden Maßnahmen haben ressortübergreifende, übersektorale Bedeutung. Sie wirken sich auf Themen wie Ernährungssicherung, ländliche Entwicklung, Konsumentenschutz, Investitionsförderung und gute Regierungsführung positiv aus.

Deutschland und andere Industriestaaten haben sich verpflichtet, die Umsetzung des Abkommens in Entwicklungsländern zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und die Nutzung des umfangreichen Know-hows von Unternehmen sind für eine erfolgreiche Umsetzung essenziell. Bisher waren die weltweiten Bemühungen, die Wirtschaft zu mobilisieren, oft fragmentiert und das Bewusstsein für handelserleichternde Maßnahmen noch schwach ausgeprägt.

Ziel

Die Leistungsfähigkeit ausgewählter Regierungen ist gestärkt, mit Beteiligung der Wirtschaft Maßnahmen zur Handelserleichterung umzusetzen.

Vorgehensweise

Die Globale Allianz für Handelserleichterungen will die Fachkompetenz von Unternehmen mobilisieren und, gemeinsam mit Partnerländern und der Wirtschaft, Reformen zu Handelserleichterungen umsetzen. Bei der Durchführung von Projekten entsteht ein entwicklungspolitischer Nutzen durch reduzierte Handelskosten und besseren Marktzugang.

Die Globale Allianz wird von den USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Deutschland sowie von internationalen Unternehmen getragen. Das Weltwirtschaftsforum (WEF), die Internationale Handelskammer (ICC) und das Center for International Private Enterprise (CIPE) konstituieren das Sekretariat der Allianz.

Das globale Programm, das die GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführt, ist Umsetzungspartner der Allianz. Schwerpunkt des Programms ist die Durchführung von Projekten zur Handelserleichterung in Entwicklungs- und Schwellenländern, gemeinsam mit Unternehmen, Verbänden und Kammern sowie Zollbehörden und Ministerien. Ziel ist es, Zollprozesse im Rahmen des WTO-Abkommens effizienter und kostengünstiger zu gestalten – beispielsweise durch verbindliche Zollauskünfte oder elektronische Vorabanmeldeverfahren.

Der globale Prozess wird ergänzt durch eine Allianz zwischen Wirtschaftsvertretern, Ressorts der Bundesregierung und der GIZ zur Umsetzung von Handelserleichterungen in Deutschland. Die Partner bündeln ihren Sachverstand und ihre Ressourcen, um Kooperationen und Wissensaustausch über bestehende Handelshemmnisse zu fördern. Gemeinsam werden Lösungen entwickelt, um die Kosten für den internationalen Warenaustausch sowohl für Unternehmen als auch für Entwicklungs- und Schwellenländer zu senken. 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
33120

Zuständige Organisationseinheit
G420 Governance, Menschenrechte

Nachfolger-Projekt
2019.6251.3

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
5.972.370 €

Aufträge mit ähnlicher thematischer und geografischer Passung:

Ghana, Indien, Kenia, Namibia, Ruanda
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