Ausgangssituation
Ausreichende und gute Nahrung ist ein Menschenrecht. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) – besonders SDG 2 „Kein Hunger“ – sind hierzu der globale Referenzrahmen.
Die Gruppe der sieben Industriestaaten (G7) hat sich unter der deutschen Präsidentschaft dazu verpflichtet, bis 2030 Hunger und Unterernährung von 500 Millionen Menschen zu beenden. Auch die Europäische Kommission (EK) hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl chronisch unterernährter Kinder zu reduzieren und in den Kampf gegen Mangelernährung zu investieren.
Ziel
Ernährungsrelevante Programme und Politiken des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der EK beruhen vermehrt auf evidenzbasierten Ansätzen und Strategien und verfügen über die hierzu benötigten Kompetenzen.