Ausgangssituation
Regionale Krisen fordern weiterhin ihren Tribut in Jordanien und beeinträchtigen auch die Leistungsfähigkeit der Justiz. Trotz dieser Schwierigkeiten durchläuft Jordanien seit 2011 einen umfassenden Prozess der Justizreform. Dazu gehören die Änderung eines Drittels der Verfassung, die Einrichtung eines Verfassungsgerichts sowie die Änderung einer Reihe von Gesetzen entsprechend den Empfehlungen des Königlichen Ausschusses für die Entwicklung des Justizwesens und die Vertiefung der Rechtsstaatlichkeit. Darin wird betont, wie wichtig die Digitalisierung des Justizwesens ist, um den Rückstau bei den vor Gericht anhängigen Fällen abzubauen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System zu fördern. Die Europäische Union (EU) hat ein Budgethilfeprogramm initiiert, um diese Justizreform zu unterstützen, und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH leistet technische Hilfe zur Verbesserung der Strafrechtskette. Im Einklang mit dem Konzept der ausgleichsorientierten Justiz sieht die Reform der Strafjustiz nichtfreiheitsentziehende Alternativen mit besseren Prognosen für die Resozialisierung Straffälliger vor und trägt dazu bei, die Überbelegung in jordanischen Haftanstalten zu verringern. Die Überbelegung hat negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Inhaftierten. Dies gilt vor allem für drogenabhängige Inhaftierte, die besondere Gesundheits- und Betreuungserfordernisse haben und eine Behandlung brauchen, um sich aus der Abhängigkeit zu lösen.