In jedem Land erfahren Menschen geschlechtsspezifische Diskriminierungen. Weltweit gibt es immer noch deutliche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtergruppen. Abhängig vom Geschlecht von Personen, ihrer sozialen und ethnischen Zugehörigkeit, ihrem Alter, den körperlichen und mentalen Fähigkeiten oder der sexuellen Orientierung unterscheidet sich der Zugang zu ihren Rechten und Dienstleistungen. Die verschiedenen Diskriminierungen wirken meist zusammen, bedingen sich und können sich verstärken (Intersektionalität). Globale Krisen, wie Klimawandel, gewaltsame Konflikte, Armut und die COVID-19 Pandemie wirken sich besonders negativ auf die Situation von Frauen und Mädchen aus. Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist die Gleichberechtigung der Geschlechter Qualitätsmerkmal und explizites Ziel: Das Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion" ist in allen EZ-Vorhaben verankert.
Die Umsetzung erfolgt in drei Handlungsfeldern:
1. Strategische Positionierung und gezieltes Agenda-Setting in internationalen, nationalen und BMZ-internen Prozessen
2. Kompetenzentwicklung im BMZ und seinen Durchführungsorganisationen
3. Erarbeitung von Umfeld- und Trendanalysen sowie von Methoden und Konzepten
Die deutsche EZ hat in einschlägigen nationalen und internationalen Prozessen zur Überwindung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen und Stärkung von Frauenrechten beigetragen. Auf nationaler Ebene wurde während des Vorgängermoduls der zweite GAP (2016– 2020) mit den damit verbundenen jährlichen Road Maps gestaltet.
Erfolgreiche Ansätze wie der Generationendialog wurden pilotiert und für ein Scaling up auf-bereitet. Impulse für innovative Ansätze und Maßnahmenwurden durch einen Wettbewerb zum Empowerment von Frauen durch digitale Lösungen geschaffen. Durch die Entwicklung von GG1-Qualitätskriterienwurde die Effektivität der Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter in GG1-Vorhaben erhöht.