Die Mittel des SFF werden eingesetzt für
- die Vorbereitung von TZ-Vorhaben,
- die Finanzierung von Entwicklungshelfern/-innen, Integrierten und Rückkehrenden
Fachkräften, Human Capacity Development Formaten
- sonstige Studien und Gutachten, auch wenn sie nicht der Vorbereitung oder gegebenenfalls
Betreuung von TZ-Maßnahmen dienen (einschließlich solcher zur Unterstützung
der Privatwirtschaft in den Kooperationsländern),
- andere TZ-Maßnahmen geringen Umfangs (unter 250.000 €)
soweit diese Aufgaben im Einzelfall nicht wegen Umfang und Eigenständigkeit als eigene
Vorhaben durchgeführt werden.
Die künftig im Rahmen des SFF durchzuführenden Maßnahmen sind noch nicht definiert.
Die Vorbereitung von TZ-Vorhaben, deren Förderung die Bundesregierung einem
Kooperationsland vorbehaltlich der Feststellung der Förderungswürdigkeit zugesagt hat (i.d.R.dokumentiert im Protokoll von Regierungsverhandlungen) kann aus dem SFF finanziert werden,ohne dass es dazu eines GIZ-Arbeitsvorschlages und einer BMZ-Zustimmung hierzu bedarf.
Die GIZ unterrichtet das BMZ unter Angabe der voraussichtlichen Kosten so früh wie möglich über den Beginn der Vorbereitung.
Die GIZ wird die Vorschläge zur Durchführung von Einzelmaßnahmen prüfen und dem BMZ einen Arbeitsvorschlag unterbreiten, auf dessen Grundlage das BMZ über die Annahme entscheidet.