Der Vorstand gehört – neben der Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat – zu den drei gesetzlich vorgeschriebenen Organen einer GmbH.
Er leitet unser Unternehmen, setzt die strategischen Ziele um und handelt im Rahmen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, der Beschlüsse der Gesellschafterin und der Geschäftsordnung.