Hinweise geben

Das GIZ-Hinweisgebersystem

Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze sowie gegen interne Regelungen und Selbstverpflichtungen kann Schaden anrichten – sei es für betroffene Außenstehende, für einzelne GIZ-Beschäftigte oder für die GIZ als Unternehmen. 

Das Hinweisgebersystem der GIZ dient als ein wichtiges Frühwarnsystem, um solche Missstände identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mögliche Schäden inner- und außerhalb des Unternehmens sollen möglichst frühzeitig verhindert oder minimiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch das Fehlverhalten Einzelner oder durch Fehler im System zustande kommen. 

Hinweise geben

Wir möchten alle dazu ermutigen, uns Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit der GIZ zu melden. Dafür steht ein breit ausgebautes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Über dieses System können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden:

  • Korruption und Bestechung
  • Veruntreuung, Betrug, Unterschlagung
  • Interessenkonflikte
  • sexuelles Fehlverhalten und sexuelle Ausbeutung
  • Verstöße gegen Menschenrechte
  • Verstöße gegen umweltbezogene Pflichten (Verstöße gegen Umweltrecht)

Die GIZ geht allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine  konsequente und faire Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen entwickelt. Die GIZ stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt, solange es sich um berechtigte Hinweise handelt.

Meldewege

Die GIZ stellt unabhängige und weisungsfreie Ansprechpartner*innen zur Verfügung und diese Compliance Officer sind zur Objektivität und Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Hinweisgebersystem bietet folgende Meldewege, die bei Bedarf auch anonym genutzt werden können:  

  • Das Online-Hinweisgeberportal ist weltweit, rund um die Uhr und mehrsprachig nutzbar. Es ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen und die Kommunikation nach höchsten Sicherheitsstandards auch ohne Angabe von E-Mailadressen oder Telefonnummern.
    Zugang zum Online-Hinweisgeberportal: https://www.giz.de/tell-us 
  • Begründete Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit der GIZ können auch per E-Mail an die Compliance- und Integritätsberatung gerichtet werden: Compliance-mailbox@giz.de
  • Hinweise oder Beschwerden zu Diskriminierung und Sexuellem Fehlverhalten können vertraulich an stop-it@giz.de  gesendet werden. Über diesen Kontakt ist auch die Beschwerdestelle für Hinweise auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG-Beschwerdestelle der GIZ) zu erreichen.

Als Ansprechpartner außerhalb des Unternehmens steht ein externer Ombudsmann bereit. Er unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Unternehmen und nimmt vertraulich Hinweise auf Compliance-Verstöße entgegen. Nur mit der Zustimmung der Hinweisgebenden tritt er mit dem Unternehmen in Kontakt und kommuniziert den Hinweis an die GIZ. Auch dies kann bei Bedarf anonym geschehen.

Externe Ombudsperson der GIZ:
E-Mail: ombudsmann@ra-js.de
Tel.: Edgar Joussen, Tel +49 30 3151870
Postalisch: Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen, Bleibtreustr. 1, D-10623 Berlin
Internet: www.ra-js.de

Tipps zur Abgabe von Hinweisen 

Eine bestmögliche Bearbeitung wird erleichtert, wenn der Sachverhalt so schlüssig nachvollziehbar wie möglich beschrieben ist. Hinweisgebende können sich bei der Erläuterung ihres Hinweises an den folgenden Fragen orientieren:  

  • Was für ein Verstoß hat sich ereignet? 
  • Wie wurde der Verstoß begangen?
  • Wer hat den Verstoß begangen (Personen, Firmennamen)?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet (Projektname, Ort, Land)?
  • Wann ist der Verstoß passiert (Zeitraum, Datum)?
  • Welche Belege/Indizien gibt es für den Verstoß?

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