Arbeitsrecht und Arbeitsverwaltung in Senegal

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung von Arbeitsrecht und Arbeitsverwaltung in Senegal
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Land: Senegal
Politischer Träger: Ministry of Labour, Social Dialogue and Institutional Relations (MTDSRI)​​​​​​​
Gesamtlaufzeit: 2020 bis 2025

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Ausgangssituation

Das Projekt ist Teil der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Senegal. Innerhalb der G20-Initiative „Compact with Africa“ fördert es Reformbemühungen. Indem es die senegalesische Arbeitsmarktpolitik verbessert, zielt das Projekt darauf ab nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen – insbesondere für die junge Bevölkerung. Das Projekt unterstützt den „Plan Senegal Emergent 2019-2023 (PAP II)“ und trägt zur strukturellen Transformation der senegalesischen Wirtschaft, zu ihrem Wachstum und ihrer nachhaltigen Entwicklung bei.

Ziel

Die gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Arbeitsverwaltung in Senegal sind verbessert und vereinfachen somit die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze.

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Das Projekt arbeitet eng mit den zugehörigen Partnerinstitutionen zusammen, um das Arbeitsrecht zu reformieren, die Effizienz der senegalesischen Arbeitsverwaltung zu verbessern und die Kapazität der Arbeitsgerichte zu stärken.

Um die Arbeitsrechtsbedingungen zu verbessern, verfolgt das Projekt einen partizipativen Ansatz, der sich auf die Koordinierung und Schaffung von Synergien zwischen den folgenden fünf Handlungsfeldern konzentriert:

  • Unterstützung des Arbeitsministeriums dabei, den Sozialdialog zu gestalten und das Arbeitsgesetzbuch zu reformieren.
  • Prozessoptimierung in den Arbeitsinspektionen – einschließlich Maßnahmen, die die Transparenz für Nutzer*innen steigern.
  • Unterstützung bei der Entwicklung eines modernen Systems für Aus- und Weiterbildungsformate für Arbeitsinspekteur*innen und Arbeitskontrolleur*innen sowie für Mitarbeiter*innen in der Arbeitsverwaltung.
  • Kooperation mit senegalesischen Arbeitsgerichten, um ihre Funktionsweise besser zu verstehen und den Austausch mit den Arbeitsinspektionen zu fördern.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen, um den Sozialschutz auf den informellen Sektor auszuweiten.
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Stand: Februar 2022

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