Unterstützung der Reform der sozialen Krankenversicherung

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung der Reform der sozialen Krankenversicherung
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Mongolei
Politischer Träger: Ministerium für Bevölkerungsentwicklung und Soziale Sicherheit
Gesamtlaufzeit: 2011 bis 2013

Mongolei. Älteres Paar informiert sich in einem Workshop. © GIZ

Ausgangssituation

Die Versichertenzahlen der staatlichen sozialen Krankenversicherung, der sogenannten Bürger-Krankenversicherung, in der Mongolei sinken seit mehreren Jahren. Die Schwächen des Systems bedeuten für die Versicherten steigende private Zuzahlungen bei Ärzten und Krankenhäusern, um als Patientinnen und Patienten eine angemessene Behandlung zu erhalten. Die mit Erkrankung verbundenen finanziellen Risiken für die Bürgerinnen und Bürger nehmen zu, die Akzeptanz der sozialen Krankenversicherung schwindet. Die Entwicklung bedroht eine wichtige Institution des sozialen Ausgleichs in einer Zeit wirtschaftlichen Strukturwandels und zunehmender sozialer Fragmentierung.

Ziel

Die Funktionsfähigkeit der Institutionen des sozialen Krankenversicherungssystems ist nachhaltig verbessert.

Vorgehensweise

Das Vorhaben arbeitet mit der Sozialversicherungsbehörde an der Entwicklung der Organisation und der Steigerung von Kompetenzen in der Verwaltung der sozialen Krankenversicherung. Es fördert den Aufbau eines Systems zur Qualitätssicherung der Versicherungsleistungen.

Durch Politikberatung unterstützt das Vorhaben den weiteren Reformprozess zur Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Bürger-Krankenversicherung. Es fördert einen offenen Dialog von Regierung und Sozialpartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) über den Reformprozess. Durch technische Beratung werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen befähigt, ihre Interessen kompetent und wirksam zu vertreten.

Wirkung – Was bisher erreicht wurde

Die vorhandenen Kompetenzen und Fähigkeiten der Krankenversicherungsinstitution wurden weiter entwickelt und ausgebaut. Dadurch wurde die Basis geschaffen, die Funktionsfähigkeit der Behörde nachhaltig zu verbessern. Hierfür gilt die Genehmigung eines mittelfristigen Geschäftsentwicklungsplans für die Verwaltung der sozialen Krankenversicherung als wichtiger Meilenstein. In der Geschichte der mongolischen Krankenversicherung ist dies das erste entwicklungsstrategische Dokument überhaupt.

Durch die erfolgreiche Umsetzung der im Rahmen des Vorhabens geplanten Aktivitäten erfuhr die Krankenversicherungsbehörde eine Aufwertung innerhalb des Generalbüros für Sozialversicherungen und beim Ministerium für Bevölkerungsentwicklung und Soziale Sicherheit. Die Verwaltung der Krankenversicherung ist heute eine semiautonome Behörde.

Durch Maßnahmen zur Wissenssteigerung und bewirkte Haltungsänderung der Inspektoren der Krankenversicherungsbehörde konnte das Vorhaben wesentlich zur Verbesserung der Gesundheitsdienstleistungen beitragen. Vertragsformate mit Gesundheitsdienstleistern wurden überarbeitet und moderne Monitoring- und Steuerungsinstrumente eingeführt. Dies führte dazu, dass ein effizientes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut werden konnte.

Das Vorhaben hat Sozialpartner befähigt und deren Einbezug in den Veränderungsprozess sichergestellt. Das soziale Übereinkommen und die Partnerschaft wurden dadurch bezüglich Fragen der Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung gestärkt. Der Sozialdialog ist in der Zwischenzeit fester Bestandteil der Arbeit von Gewerkschaft, Arbeitgeberverband und der für Krankenversicherung zuständigen staatlichen Institutionen.

Die Leistungen des Vorhabens haben entscheidend zur Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Interessensgruppen beigetragen. Die Wahrnehmung der zentralen Bedeutung von sozialer Krankenversicherung und die Bereitschaft der Entscheidungsträger grundlegende Veränderungsprozesse umzusetzen wurden ebenfalls stark beeinflusst. Belege dafür sind die Entwicklung eines langfristigen Strategiepapiers und die Vorlage eines Gesetzesentwurfs, der den eingeschlagenen Reformprozess der sozialen Krankenversicherung verbindlich regelt.