Die palästinensische Polizei modernisieren

Programmkurzbeschreibung

Bezeichnung: Deutsch-Palästinensische Polizeipartnerschaft
Auftraggeber: Auswärtiges Amt (AA)​​​​​​​
Land: Palästinensische Gebiete​​​​​​​
Politischer Träger: Palästinensisches Innenministerium (MoI); Palästinensische Zivilpolizei (PCP)​​​​​​​
Gesamtlaufzeit: 2021 bis 2024

Student jumping out of Mobile Police Station following community policing awareness session, Beit Wazan, Nablus, 2018

Ausgangssituation

Seit Beginn des Friedensprozesses von Oslo setzt sich die Bundesrepublik Deutschland für die Vision einer verhandelten Zweistaatenlösung zwischen Israel und den Palästinensischen Gebieten ein. In diesem politischen Kontext trägt die Bundesregierung zu einer besseren Ausrüstung der palästinensischen Regierungsinstitutionen bei, damit sie auf die künftige Selbstverwaltung vorbereitet sind. Mit der Berliner Konferenz im Jahr 2008 wurde eine Partnerschaft zwischen deutschen und palästinensischen Polizeikräften begründet, um die palästinensische Polizei zu unterstützen. Das Ziel der Partnerschaft besteht im Aufbau einer modernen palästinensischen Zivilpolizei (PCP), die die Menschenrechte achtet, nach internationalen Standards arbeitet und in der Lage ist, der Bevölkerung zu dienen und sie zu schützen. Das Programm setzt diese deutsch-palästinensische Polizeipartnerschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei um.

Ziel

Die palästinensische Zivilpolizei (PCP) arbeitet professionell, unter Beachtung der Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung und auf der Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien. Die PCP sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und wahrt dabei die Menschenrechte.

Oberstleutnant Zahra Sukkar, Kommandant der mobilen Polizeiwache im Gouvernement Bethlehem, Bethlehem, 2019

Vorgehensweise

Seit 2010 unterstützt die deutsche Bundesregierung die PCP durch das GIZ-Programm „Stärkung der Polizeistrukturen in den Palästinensischen Gebieten“. Das Programm baut auf den Wirkungen auf, die in den vier vorangegangenen Phasen erzielt wurden. Dazu zählen die Entwicklung eines standardisierten Konzepts für bürgernahe Polizeiwachen, die Einführung der bürgernahen Polizeiarbeit sowie mobile Polizeiwachen.

Mit dem neuen Programm wird das bereits eingeführte Konzept der bürgernahen Polizeiarbeit weiter gefördert und in der Zivilpolizei verankert. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der polizeilichen Führung und des Personalmanagements umgesetzt.

Eine neue Projektkomponente sieht die Professionalisierung der Polizei im Bereich der Ermittlungstechniken vor, wobei der Schwerpunkt auf dem Tatortmanagement und der Forensik liegt. Expert*innen des Bundeskriminalamts leisten Unterstützung beim Betrieb eines automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystems (AFIS), während das Programm Methoden zur Entwicklung von Ausbildungsplänen vermittelt und Spezialausrüstung, Logistik sowie IT-Infrastruktur bereitstellt.

Stand: Dezember 2021

Oberstleutnant Lana Mkhallalati, Befehlshaberin der mobilen Polizeiwache im Gouvernement Nablus, während einer Informationsveranstaltung, Nablus 2018

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