Konsolidierung der Reform des Strafverfahrens sowie der Justiz

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Unterstützung der Konsolidierung der Reform des Strafverfahrens sowie der Justiz
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Peru
Politischer Träger: Justizministerium, Oberster Gerichtshof
Gesamtlaufzeit: 2003 bis 2015

Peru. Vorstellung von Projektpublikationen zum Thema Korruption mit Vertretern der Regierung, unter anderem dem Justizminister und dem Generalstaatsanwalt, sowie Mitarbeitern der GIZ. © GIZ

Ausgangssituation

Seit über zehn Jahren bemüht sich der peruanische Staat, wesentliche Justizreformen in Angriff zu nehmen. So wurden 2004 ein neues Strafverfahrensgesetz und später eine neue Arbeitsprozessordnung verabschiedet, die auf einem mündlichen Verfahren basieren. Außerdem wurde eine Reform der staatlichen Verwaltung auf den Weg gebracht. Rechtsstaatskonforme Qualitätskriterien werden jedoch noch nicht durchgehend angewendet – weder bei der Verabschiedung von Gesetzen noch in der Rechtsanwendung.

Der Zugang zur Justiz ist für weite Teile der Bevölkerung stark eingeschränkt. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung sind von Korruption betroffen. Die Folgen sind allgemeine Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung.

Ziel

Bei der Fortschreibung und Umsetzung der Justizreform werden rechtsstaatskonforme Qualitätskriterien angewendet.

Vorgehensweise

Das Vorhaben unterstützt das Justizministerium, den Obersten Gerichtshof und die Staatsanwaltschaft bei folgenden Reformen:

  • Ausbildungsmaßnahmen umzusetzen, die sich an der juristischen Methodenlehre orientieren;
  • Qualitätskriterien zu entwickeln, die helfen ein Strafurteil zu fällen und zu begründen;
  • die Rechtsprechung der Strafgerichte und des Interamerikanischen Gerichtshofs zu Verfahrensgrundrechten zu analysieren und wissenschaftlich zu kommentieren;
  • Verfahrensabläufe zu analysieren, Materialien zur Effizienzsteigerung in der Justiz und bei der Korruptionsbekämpfung herzustellen sowie Umsetzungshindernisse und Überwindungsstrategien zu identifizieren;
  • vertikale Lernprozesse zwischen den an der Reform beteiligten Institutionen zu unterstützen;
  • Procuraduría (Vertretung des Staates zur Aufdeckung und Aufklärung von Korruptionsdelikten und Unterstützung bei der Strafverfolgung) zu reformieren;
  • eine Kriminalpolitik zu entwickeln und abzustimmen;
  • einen Menschenrechtsplan auszuarbeiten;
  • die Staatsanwaltschaft zu unterstützen, effizienter bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption und Gewalt gegen Frauen vorzugehen.

Wirkungen

Bis Januar 2015 wurde das neue Strafverfahren in 23 von 32 Justizdistrikten erfolgreich eingeführt.

Aufgrund der Reform der Strafjustiz hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer von 600 auf weniger als 200 Tage reduziert. Darüber hinaus verminderte sich der Anteil der Untersuchungshäftlinge an der Gesamtzahl der Häftlinge von über 70 Prozent auf unter 50 Prozent. Zum ersten Mal wurden Leistungsstandards für Richter eingeführt.

Während im alten Verfahren die meisten Fälle bis zum Obersten Gerichtshof prozessiert wurden, entschied dieser seit 2007 lediglich noch in 24 Fällen.

Sowohl im Bereich des Straf- und Zivilverfahrens als auch bei den Arbeitsgerichts- und Verwaltungsstreitverfahren wurden Verfahrensrückstände abgebaut.

Die Anzahl der öffentlichen Verteidiger hat sich zwischen 2003 und 2014 mehr als vervierfacht (von rund 300 auf rund 1.500). Zudem hat sich der Rechtsschutz für Frauen wesentlich verbessert. Vor allem trug dazu bei, eine Zentrale für den Opferschutz, speziell für Opfer von Vergewaltigungen und häuslicher Gewalt, einzurichten.

Der Kongress hat mit Unterstützung der GIZ diverse Reformen und neue Gesetze beschlossen: Unter anderem Gesetze für Friedensrichter und zur organisierten Kriminalität sowie eine Reform des neuen Strafverfahrens. Damit können Verfahren effizienter und schneller ablaufen, ohne an Rechtsgarantien zu verlieren.

Das Gesetzgebungsverfahren ist für die Zivilbevölkerung zugänglicher geworden. Sie kann die Gesetzesinitiativen auf einer Internetseite der Justizkommission des Kongresses kommentieren.

Eine neue Software wurde eingeführt. Dadurch können Informationen besser beschafft und Korruptionsdelikte leichter aufgeklärt werden. Mit Unterstützung des Projektes wurde die Organisationsstruktur der „Procuraduria“, die den Staat in allen Korruptionsdelikten vertritt, verbessert. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine nationale Einheit zur Verfolgung von Korruptionsdelikten eingerichtet.

Mit Unterstützung der GIZ wurde ein neuer Menschenrechtsplan des Justizministeriums vom Kabinett beraten und verabschiedet.

Peru. Funktionäre der Ombudsbehörde informieren sich über die Praxis des neuen Strafverfahrens. © GIZ

Mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ausgearbeitet und umgesetzt worden. Mit zehn Universitäten ist ein neuer Lehrplan zum neuen Strafverfahren ausgearbeitet worden, der nun schrittweise umgesetzt wird.

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