Wirtschaftliche Entwicklung durch Rechtsreformen unterstützen

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Rechtsreform für wirtschaftliche Entwicklung im Westbalkan
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: EU Beitrittsländer Südosteuropas - Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
Politischer Träger: Regionaler Kooperationsrat (RCC)​​​​​​​
Gesamtlaufzeit: 2022 bis 2024

Ausgangssituation

Mit Blick auf den Beitritt zur Europäischen Union (EU) und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen müssen die Länder Südosteuropas ihre bestehenden Rechtssysteme an das EU-Recht anpassen. Daher unterstützt das Vorhaben den EU-Annäherungsprozess dieser Staaten im Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie bei der Modernisierung der Rechtspflege.

Auch für ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum der Länder ist Rechtstaatlichkeit essenziell. Daher wollen die Westbalkan-Länder einen regionalen Wirtschaftsraum entwickeln. Zu diesem Zweck müssen sie entsprechende rechtliche Rahmenbedingung schaffen.

Ziel

Die Länder des Westbalkans sind in der Umsetzung EU-relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung gestärkt.

Vorgehensweise

Sämtliche Durchführungsländer stehen vor ähnlichen Herausforderungen, die sie gemeinsam erfolgreicher lösen können. Daher trägt regionaler Austausch wesentlich zu einer erfolgreichen Annäherung an die Europäische Union bei. Aus diesem Grund unterstützt das Vorhaben die Durchführungsländer dabei, ihr Rechts- und Justizsystem an die Rechten und Pflichten anzupassen, die für EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Ziel ist vor allem eine dauerhafte wirtschaftliche Entwicklung.

Konkret unterstützt das Vorhaben Frauen, in dem es ihre Rechtsposition im Wirtschaftsverkehr stärkt. Es schafft Rechtshilfeangebote, unterstützt den Aufbau genderaggregierter Grundbuchstatistiken und Notare und Registerbehörden bei der Umsetzung der Reformen.

Zudem stärkt das Vorhaben Streitprävention und Management bei Investitionsstreitigkeiten. Als Teil dieser Maßnahme ermöglicht es Reformen relevanter Strukturen und die Verbesserung der Kommunikation für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staat.

In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Zivil- und Wirtschaftsangelegenheiten bringt sich das Vorhaben ebenfalls ein: Hier möchte es, die justizielle Zusammenarbeit im Rechtsverkehr zwischen den Ländern des Westbalkans verbessern.

Stand: Februar 2022

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