Stärkung der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Stärkung der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala (CICIG)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Guatemala
Politischer Träger: United Nations Development Programme (UNDP)
Gesamtlaufzeit: 2016 bis 2017

Ausgangssituation

Ein funktionierendes Justizwesen ist wesentliches Merkmal guter Regierungsführung und die Voraussetzung dafür, dass demokratische Rechte und der Schutz der Menschenrechte effektiv garantiert werden können. Trotz Reformbemühungen und Fortschritte steht Guatemala hier weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Unabhängigkeit und Professionalität der guatemaltekischen Justiz stellt beispielsweise Transparency International stark in Frage.

Seit Unterzeichnung der Friedensverträge 1996 sind Anstrengungen zur Stärkung der Justiz unternommen worden, nicht zuletzt durch die Internationale Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala. Ihre Einführung wurde 2006 von den Vereinten Nationen beschlossen und 2007 vom guatemaltekischen Kongress ratifiziert. Die Kommission hat das Recht, eigenständige Untersuchungen durchzuführen und Anzeigen gegen Dritte bei guatemaltekischen Gerichten zu erstatten. Vor allem die Beteiligung staatlicher Institutionen und öffentlicher Persönlichkeiten an Straftaten soll aufgedeckt werden. Die Internationale Kommission gegen Straffreiheit unterstützt die Generalstaatsanwaltschaft, die Nationale Zivilpolizei und andere Institutionen bei der Strafverfolgung. Darüber hinaus begleitet sie staatliche Akteure beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und Mechanismen, um kriminelle Strukturen zu beseitigen oder ihnen vorzubeugen.

Ziel

Die Voraussetzungen für eine wirksame rechtmäßige Strafverfolgung, mit Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure, sind verbessert.

Vorgehensweise

Die Voraussetzungen für eine wirksame, rechtmäßige Strafverfolgung sind in Guatemala unzureichend. Das Projekt will die Voraussetzungen verbessern, um rechtstaatliche Strukturen zu stärken und die Straffreiheit zu verringern. Es arbeitet dazu mit nationalen und wenn möglich auch mit lokalen und staatlichen Institutionen sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen.

Das Mandat der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit ist zeitlich begrenzt; über die Verlängerung des Mandats entscheidet alle zwei Jahre der Präsident. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit muss deshalb gestärkt und die Wirksamkeit des Sozialaudits ausgebaut werden. Auch der Aufbau von Kompetenzen und Leistungsfähigkeit der Generalstaatsanwaltschaft für die Strafverfolgung ist von zentraler Bedeutung.

Anhand exemplarisch ausgewählter Fallanalysen sollen Schwachstellen im strafrechtlichen Prozessverfahren – Anzeige, Untersuchung, Anklage, Prozess, Urteil, Urteilsrevision – identifiziert werden, um Empfehlungen für die Behebung zu erarbeiten.

Die Kommission erhält eine weitere Untersuchungseinheit zur Aufdeckung von Korruption in Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie von Steuer- und Zollvergehen. Das interdisziplinäre Team mit voraussichtlich neun Personen wird für anderthalb Jahre finanziert.

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