Stärkung der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala

Projektkurzbeschreibung

Bezeichnung: Stärkung der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala (CICIG)
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Land: Guatemala
Politischer Träger: United Nations Development Programme (UNDP)
Gesamtlaufzeit: 2015 bis 2019

Kontext

Trotz verschiedener Reformbemühungen und Fortschritte steht das Justizwesen in Guatemala weiterhin vor großen Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Organisation Transparency International die Unabhängigkeit und Professionalität der guatemaltekischen Justiz stark infrage. Insgesamt sind die Voraussetzungen für eine wirksame rechtmäßige Strafverfolgung unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure derzeit nur unzureichend gegeben.

Seit Unterzeichnung der Friedensverträge 1996 sind Anstrengungen zur Stärkung der Justiz unternommen worden, nicht zuletzt durch die Internationale Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala (Comisión Internacional contra la Impunidad en Guatemala, CICIG), deren Einführung 2006 von den Vereinten Nationen beschlossen und 2007 vom guatemaltekischen Kongress ratifiziert wurde. Die CICIG hat das Recht, eigenständige Untersuchungen durchzuführen und Anzeige gegen Dritte bei guatemaltekischen Gerichten zu erstatten. Dabei sollen insbesondere Verknüpfungen von Straftaten zu staatlichen Institutionen und öffentlichen Persönlichkeiten aufgedeckt werden. Zum einen unterstützt die CICIG die Generalstaatsanwaltschaft, die Nationale Zivilpolizei und andere mit der Strafverfolgung befasste Institutionen. Zum anderen unterstützt sie staatliche Akteure beim Aufbau von Strategien und Mechanismen, um kriminelle Strukturen zu beseitigen beziehungsweise ihnen vorzubeugen.

Ziel

Die Voraussetzungen für eine wirksame rechtmäßige Strafverfolgung unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure sind verbessert. Dadurch sind rechtstaatliche Strukturen und die Verfolgung von Straftaten gestärkt.

Bild Iván Velásquez

Vorgehensweise

Die Maßnahme beteiligt staatliche Institutionen auf nationaler und lokaler Ebene sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch ein mögliches Mandatsende der CICIG im Jahr 2019 macht es notwendig, die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken und die Fähigkeiten der zivilgesellschaftlichen Beteiligung auszubauen. So wird die Zivilgesellschaft dabei unterstützt, Schwächen im Justizsektor zu analysieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen, um die Arbeit der Justizinstitutionen zu stärken. Der Aufbau von Fähigkeiten im Bereich der Strafverfolgung spielt im Hinblick auf die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls eine wichtige Rolle.

Anhand von rund 630 pilothaft ausgewählten Fällen untersuchte das Projekt im Jahr 2017 Schwachstellen im strafrechtlichen Prozessverfahren (Anzeige-Untersuchung-Anklage-Prozess-Urteil-Urteilsrevision), um konkrete Empfehlungen zu ihrer Behebung zu erarbeiten. Diese Empfehlungen sollen Ende  2018 veröffentlicht werden.
In einem Finanzierungsvertrag hat das Projekt die CICIG zudem mit einer zusätzlichen Untersuchungseinheit zur Aufdeckung von Korruption in Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie von Steuer- und Zollvergehen ausgestattet. Die neue Einheit besteht aus einem interdisziplinären Team von circa neun Personen, die noch bis Juni 2019 finanziert wird.

Wirkungen

Eine neue Untersuchungseinheit zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz sowie zu Steuer- und Zollvergehen ist in der CICIG eingerichtet. 

Die untersuchten Fälle sind von 222 im August 2015 auf 284 im August 2017 gestiegen.

Die Untersuchungseinheit hat auch dazu beigetragen, die formellen Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft von 73 im August 2015 auf 238 im August 2017 zu steigern.

Das Vorhaben wertete 633 strafrechtliche Fälle hinsichtlich ihrer prozessualen Schwachstellen aus.

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