Andreas Kerst und Amalkhon Ortikov stehen vor usbekischen Flaggen.

Zu staatlicher Unternehmensbeteiligung beraten

Beratung zum Beteiligungsmanagement

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Ausgangssituation

Gut geführte staatseigene Unternehmen sind wichtig, damit ein Land leistungsfähig ist. Deutschland hat im Zuge der Deutschen Einheit Erfahrungen darin gesammelt, staatliche Beteiligungen zu führen und Staatsunternehmen zu privatisieren. Damit kann es Partnerländer in der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen. Dort fehlen häufig die Kompetenzen der staatlichen Institutionen, um Beteiligungen – gemäß internationaler Standards – zu lenken.

Ziel

Nationale Partnerinstitutionen können staatliche Unternehmensbeteiligungen effektiv führen.

Vorgehensweise

Das Vorhaben berät die öffentlichen Partnerinstitutionen unter anderem dazu, Beteiligungen effektiv zu lenken, Aufsichtsratsmitglieder zu schulen, Unternehmen zu restrukturieren, zu privatisieren und zu bewerten, sowie Immobilien zu verwalten und öffentlich-private Partnerschaften zu schließen.

Zu den deutschen Beratungsgrundlagen zählen nationale Vorgaben wie die Bundeshaushaltsordnung und die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung des Bundes. Darüber hinaus berücksichtigt das Vorhaben auch internationale Standards. Dazu zählen die Grundsätze der Corporate Governance, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) und die Gruppe der Zwanzig (G20) für Unternehmensführung festgelegt haben sowie die OECD-Leitsätze zu Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen.

Das Vorhaben nutzt darüber hinaus Synergien mit anderen Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die kommunal oder regional ansetzen.

Stand: November 2023

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