Die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel in Pakistan voranbringen
Unterstützung der Umsetzung des Nationalen Anpassungsplans (NAP) in Pakistan
Unterstützung der Umsetzung des Nationalen Anpassungsplans (NAP) in Pakistan
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Pakistan
Pakistan, Ministerium für den Klimawandel und Naturschutzkoordination
Pakistan - Ministerium für den Klimawandel und Naturschutzkoordination
2023 bis 2026
Klima, Umwelt, Management natürlicher Ressourcen
Pakistan hat mit den massiven Auswirkungen des Klimas zu kämpfen. Anpassungsmaßnahmen in angemessenem Umfang gibt es bisher nicht. Extremwetterereignisse wie Dürren, Überschwemmungen und Stürme bringen für die Wirtschaft erhebliche Verluste mit sich und sie wirken sich negativ auf die Lebensmittelsicherheit, wovon insbesondere besonders Schutzbedürftige Gruppen wie Frauen und arme Menschen betroffen sind. Die vorhandenen Systeme zur sozialen Sicherheit sind nicht angemessen und führen zu Migration und einer erhöhten Anfälligkeit für Krankheiten. Zudem behindert die politische Instabilität wirksame Maßnahmen gegen den Klimaschutz. Dies wird durch eine mangelnde Berücksichtigung von Klimarisiken und geschlechterspezifischen Fragen in den Planungsprozessen weiter verschärft. Um die Ausbreitung von Armut und politischer Instabilität in Pakistan zu verhindern, muss dringend gehandelt werden. Daher hat das Land einen Nationalen Anpassungsplan (National Adaption Plan, NAP) veröffentlicht, um sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und die Widerstandsfähigkeit zu verbessern.
Der Prozess zur Umsetzung des NAP ist landesweit und in ausgewählten pakistanischen Provinzen verbessert.
Das Vorhaben unterstützt die pakistanische Regierung dabei, konkrete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in die bestehende Planung aufzunehmen. Dadurch erleichtert es sowohl für die Privatwirtschaft als auch öffentliche Einrichtungen die Umsetzung von Vorgaben, die zu mehr Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel führen sollen.
Hierfür ergreift es die folgenden Maßnahmen:
Stand: Februar 2024