Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Wissenswertes rund um Ihre Bewerbung:

Welche Unterlagen sind zwingend notwendig?

Lebenslauf und Anschreiben sind zwingend notwendig. Sollten Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, benötigen wir zusätzlich Ihre Zeugnisse.

 

Kann ich meine Zeugnisse nachreichen?

Sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, können Sie Ihre Zeugnisse nicht mehr nachträglich einreichen. Sollten wir Ihre Zeugnisse benötigen, wenden wir uns direkt an Sie.

 

In welcher Sprache soll ich die Unterlagen einreichen?

Bitte bewerben Sie sich in der Sprache, in der die Ausschreibung formuliert ist.

 

Kann ich meine Unterlagen nach der Einreichung verändern?

Sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, können Sie diese nicht mehr bearbeiten oder verändern. Bitte stellen Sie daher sicher, dass alle Angaben und Dokumente korrekt und vollständig sind, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken.

 

Wie kann ich mich auf eine Ausschreibung online bewerben?

Auf unserem Stellenmarkt finden Sie in jeder Stellenanzeige einen roten Button „Jetzt online bewerben“. Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Webseite zu registrieren. Sie haben dann die Möglichkeit, in Ihrem Karriereportal gemerkte Jobs zu verwalten und sich jederzeit über den Stand Ihrer Bewerbungen zu informieren.

 

Kann ich mich initiativ bei der GIZ bewerben?

Initiativbewerbungen sind nicht möglich. Alle unseren vakanten Positionen werden auf unserem Stellenmarkt ausgeschrieben. Besuchen Sie daher regelmäßig unseren Stellenmarkt und richten Sie sich ein Job-Abo ein. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

 

Kann ich mehrere Bewerbungen gleichzeitig laufen haben?

Sie können sich selbstverständlich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Bitte beachten Sie nur, dass Sie sich auf jede Stelle einzeln bewerben müssen.

 

Kann ich mich als Nicht-EU-Bürger auf ausgeschriebene Stellen in der Entwicklungshilfe bewerben?

Voraussetzungen für den Einsatz als Fachkraft in der Entwicklungshilfe sind unter anderem der Besitz der deutschen Staatangehörigkeit oder einer Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.

 

Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere sorgfältige Auswahl etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind stets bemüht, uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

 

Welche Kriterien muss ich für einen Kurzzeiteinsatz als Fachkraft in der Entwicklungshilfe erfüllen? Was ist bei einem Kurzzeiteinsatz besonders zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass für einen Kurzzeiteinsatz nur Personen in Betracht kommen, die bereits mindestens ein Jahr in der Entwicklungshilfe tätig waren und die nach dem Entwicklungshelfergesetz (EhfG) entsandt worden sind. 

 

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in?

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium,
  • mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung, in denen Sie Ihre Fachkenntnisse erprobt und erweitert haben,
  • gute Fremdsprachenkenntnisse entsprechend des Einsatzlandes,
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.

Der Einsatz in der Entwicklungshilfe ist ein Dienst ohne Erwerbsabsicht, der mit einem Unterhaltsgeld sowie Familien-, Gesundheits- und Versicherungsleistungen abgegolten wird. Der Einsatz beginnt mit einer intensiven mehrwöchigen Vorbereitung auch für die Familie in Deutschland und im Partnerland. Nach ihrem Einsatz im Partnerland werden Entwicklungshelferinnen und -helfer bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung in das Herkunftsland unterstützt.