Sie haben einen Vertrag mit der GIZ für die Lieferung von Sachgütern? Dann gelten für die Vertragsabwicklung die Regelungen und Dokumente, sowie die Anlagen, die mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden.
Sachgüter
Informationen für Lieferanten von Sachgütern, zum Beispiel zu Kosten in fremder Währung oder zur Rechnungseinreichung.
So bereiten Sie Ihre Rechnung vor
Führen Sie folgende Informationen klar erkennbar auf Ihrer Rechnung auf:
- GIZ Rechnungsadresse
- Vertragsnummer
- Rechnungsdatum und -nummer
- Leistungszeitraum
Bei Verzögerungen in der Bearbeitungen von Rechnungen wenden Sie sich gerne an
So kommt Ihre Rechnung zu uns
- Senden Sie die Rechnung als XRechnung oder als PDF an @email*.
- Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail nur einen Anhang bei. Bei mehr als einem Anhang kann das System Ihre E-Mail nicht automatisiert erfassen. Wenn Sie mehrere Rechnungen einreichen möchten, senden Sie bitte pro Rechnung eine separate E-Mail. Anlagen zur Rechnung bitte mit der Rechnung zu einem PDF zusammenfügen.
- Schicken Sie Ihre Rechnung für die GIZ niemals an E-Mail-Adressen außerhalb der GIZ (@email) – siehe Sicherheitshinweis unten.
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Namen der GIZ im Umlauf. Häufig werden sie von vermeintlichen Buchhaltungsadressen versandt. Diese gefälschten E-Mails richten sich an Auftragnehmende und fordern sie unter anderem auf, vertrauliche Informationen wie offene Rechnungen oder Kontaktdaten weiterzugeben, mit dem Ziel, diese im Anschluss zu fälschen. Die GIZ bittet Adressaten solcher E-Mails, diese zu ignorieren und keine sensiblen Informationen zu teilen. Bitte prüfen Sie immer, ob die E-Mails von einer offiziellen GIZ-Adresse (@email) kommen.
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten oder verdächtige Aktivitäten bemerken, informieren Sie uns bitte umgehend unter: @email
Kosten in fremder Währung
Kosten in fremder Währung werden für alle Länder auf der Basis der Umtauschkurse in Euro umgerechnet und erstattet. Die Umrechnung erfolgt auf Grundlage des Währungsrechners der Europäischen Kommission.
Ausnahmen
Sofern einzelvertraglich die Erstattung von Kosten in fremder Währung vereinbart ist, ist der Abrechnung ein entsprechender Devisenankaufsbeleg beizufügen.
Devisen, die gemäß der Devisenliste nicht für internationale Zahlungen verwendet werden, werden gegen Vorlage des Nachweises des Devisenkurses erstattet.