Zu den Aufgaben des Bundeskanzleramtes (BKAmt) und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung (IntB), zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, gehört unter anderem. die Förderung von Maßnahmen, die Flüchtlingsprojekte unterstützen. Die IntB fördert dabei Organisationen mit Sitz in Deutschland.
Das BKAmt und die IntB können Förderungen für Projekte effizienter verwalten. Sie erhalten besonders Unterstützung dabei, Förderanträge sowie Zwischen- und Verwendungsnachweise zu Projektförderungen und institutionellen Förderungen zuwendungsrechtlich zu bewerten und abzuwickeln.
Das Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH erstellt die Prüfvoten zu den Förderanträgen. Dabei handelt es sich um Aktenvermerke, mit denen das BKAmt und die IntB über die Zuwendung entscheiden können. Es bereitet zudem die Bescheidung von Anträgen durch die IntB vor.
Die GIZ prüft, ob die Förderprojekte Gelder ordnungsgemäß verwenden. Falls dies nicht der Fall ist, stellt sie mögliche Erstattungsansprüche fest.
Darüber hinaus berät die GIZ die Fachreferate des BKAmtes und der IntB rechtlich-kaufmännisch zur Förderung und steht den Geförderten für Fragen zur Zuwendung zur Verfügung. Dem BKAmt und der IntB obliegt jedoch weiterhin die fachliche Bewertung und die Mittelbewirtschaftung.
Das Gesamtunternehmen GIZ ist zugleich auch als Projektdurchführer tätig. Um dabei Interessenkonflikte zu vermeiden, halten sich alle Mitarbeitenden des Projekts an verbindliche Verhaltensregeln. Dazu gehört strikte Neutralität gegenüber allen Geförderten. Zudem wirkt das GIZ-Projekt nicht daran mit, GIZ-Angebote für das BKAmt und die IntB vorzubereiten oder zu erarbeiten. Darüber hinaus gibt das Projekt keinerlei wettbewerbsrelevante Informationen an Projektdurchführer innerhalb oder außerhalb der GIZ weiter. Das Projekt wird im steuerpflichtigen Geschäftsbereich „International Services" verbucht.