Ausgangsituation
Die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) haben mit der Europäischen Union (EU) nach Ende des Lomé-Abkommens über neue Partnerschaften verhandelt, um einen bevorzugten Marktzugang beizubehalten. Die so verabschiedeten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) leiten eine neue Ära von Handelsabkommen ein, die über rein wirtschaftliche Ziele hinausgehen: Sie sollen der nachhaltigen Entwicklung und der Armutsbekämpfung dienen, die regionale Integration in den Partnerregionen fördern und Handelspolitik mit Entwicklungsinstrumenten verknüpfen.
2008 unterzeichneten die EU und die Staaten der Karibischen Gemeinschaft sowie die Dominikanische Republik (CARIFORUM) ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. In der Region des Östlichen und Südlichen Afrikas (ESA) wenden fünf Staaten ein sogenanntes Interim-Abkommen vorläufig an: Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe seit 2012 und die Komoren seit 2019. Zusätzlich unterzeichneten im Jahr 2016 sechs Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) ein Abkommen mit der EU. Dazu zählen Südafrika, Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini.
Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft müssen über die Kompetenzen, Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, um die Bestimmungen der Abkommen angemessen anzuwenden und deren Auswirkungen auf soziale, ökologische und ökonomische Faktoren überprüfen zu können. Die Umsetzung sollte entwicklungspolitisch begleitet werden, um Chancen des Freihandels für nachhaltige Entwicklung sowie Armutsbekämpfung zu nutzen und Risiken zu mindern.
Ziel
Regionalorganisationen, Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft setzen die EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen um und tragen so zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.