2017.2193.5

Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Dauer
Partner
Ausgewählte Ministerien in den jeweiligen Partnerländern

Ausgangssituation

Rechtsstaatlichkeit und eine transparente Justiz bilden die Grundlage für eine inklusive und gerechten Entwicklung. In vielen Ländern Afrika besteht Handlungsbedarf, wenn es darum geht, , um die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Justiz einzuhalten .

International anerkannte Ziele geben diesbezüglich klar definierte Vorgaben. So zum Beispiel die Agenda 2030, insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals, " (SDG) 16.3, 16.5 und 16.9 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen), sowie die Agenda 2063 „The Africa we want" (Aspiration 3) der Afrikanischen Union (AU).

Im nationalen Rahmen der Mitgliedstaaten werden diese Ziele heruntergebrochen und auf den lokalen Kontext angepasst. Darüber hinaus gliedert sich das Regionalvorhaben in die Initiative der G-20-Finanzminister*innen von 2017 zur Förderung privater Investitionen in Afrika (Compact with Africka) ein und eröffnet dabei Chancen, die Gesetzgebung in ausgewählten Partnerländern zu verbessern.

Ziel

Im internationalen Erfahrungsaustausch über Rechtsstaatlichkeit und Justiz richten ausgewählte Partnerinstitutionen und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ihre Arbeit konsequenter an der Agenda 2030 aus.

Vorgehensweise

Das Vorhaben arbeitet schwerpunktmäßig mit den afrikanischen Reformpartnerländern Ghana, Côte d’Ivoire und Tunesien zusammen. In vier sich ergänzenden Handlungsfeldern kombiniert das Projekt unterschiedliche Themen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit.

Länderübergreifendes Rechtsstaatsgespräch:

Das Vorhaben unterstützt dieses Handlungsfeld durch die Konferenzreihe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Rule of Law, Justice and Development" („Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Entwicklung"). Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Judicial Integrity Group, – ein loser Zusammenschluss von Verfassungsrichter*innen aus OECD- und Entwicklungsländern. Auf diese Weise fördert das Vorhaben den internationalen Erfahrungsaustausch über Rechtsstaatlichkeit.

„Rechtliche Identität:

Dieses Handlungsfeld unterstützt dabei, die zivilen Registrierungssysteme zu modernisieren und zu digitalisieren. Zudem fördert es den Austausch zwischen Partnerländern zu digitalen Aspekten der Geburtenregistrierung.

„Zugang zu Recht und rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmer*innen"

Aufbauend auf dem Grundrecht auf Rechtspersönlichkeit arbeitet dieses Handlungsfeld daran den Zugang zur Justiz sowie den Rechtsrahmen für Unternehmer*innen zu verbessern.

"Zusammenarbeit mit integren, reformorientierten Juist*innen"

In diesem Handlungsfeld kooperiert das Projekt mit der Justiz in den Reformpartnerländern sowie mit dem UNODC Global Judicial Integrity Network und der weltweit tätigen JIG. So fördert das Vorhaben die Verbreitung der Prinzipien von Bangalore: weltweit akzeptierte Standards für die Schaffung von Integrität in der Justiz. Das Programm hilft Ghana, Tunesien und Côte d’Ivoire eigene Standards zu entwickeln und in einen Dialog mit der deutschen und europäischen Justiz zu treten.

Wirkungen

Das Vorhaben hat mehrere Austauschformate organisiert, darunter zwei BMZ-Konferenzen der Reihe „Rule of Law, Justice and Development", eine Community of Practice von tunesischen und deutschen Richter*innen, ein Netzwerk von Rechtsanwält*innen und Richter*innen in der Côte d’Ivoire, sowie ein Webinar für Rechtsanwält*innen mit der ghanaischen und nigerianischen Anwaltskammer.

 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15110

Entwicklungspolitische Kennungen

Hauptziel:

  • Demokratische und inklusive Regierungsführung

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
1710 Wirtschaft und Gesellschaft in Afrika

Nachfolger-Projekt
2022.2005.1

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
11.197.000 €

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