Ausgangssituation
In den internationalen Lieferketten deutscher Unternehmen können Menschenrechte verletzt werden. Deshalb müssen die Firmen ihrer Verantwortung nachkommen und Vorgaben umsetzen - entsprechend des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Ziel
Die Menschenrechte in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen werden besser geachtet.
Vorgehensweise
Das Vorhaben schafft mit Branchendialogen einen vertrauensvollen Raum, in dem sich Firmen über menschenrechtliche Herausforderungen und passende Lösungen austauschen können. Bei den Sitzungen bringt es verschiedene Gruppen in Deutschland zusammen: Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Initiativen, Institutionen und Ministerien. Sie entwickeln ein gemeinsames Verständnis der menschenrechtlichen Risiken, erarbeiten umsetzungsorientierte Leitlinien und setzen gemeinsame Pilotprojekte um.
Das Vorhaben startete die Branchendialoge 2020 mit der Automobilindustrie. 2023 folgte die Energiewirtschaft. Diese Dialoge werden seit 2025 beziehungsweise 2026 privatwirtschaftlich finanziert.
Im Jahr 2026 hat zudem der Branchendialog "Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie" begonnen. Die teilnehmenden Gruppen erarbeiten Maßnahmen, die menschenrechtliche Risiken in den globalen Lieferketten der Unternehmen reduzieren.
Stand: August 2026