Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle "Institutionelle Partnerschaften der Bundesregierung" im BMWK und der Nutzung der IP strebt der Bund an, Reform- und Transformationsprozesse zur wirtschaftlichen Entwicklung von Partnerländern zu unterstützen und dadurch zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen beizutragen. Um diese Ziele zu erreichen, sollen Arbeitsabläufe von Partnerbehörden in ausgewählten Themenfeldern auf Grundlage deutscher Verwaltungspraxis optimiert und bilaterale Partnerschaften etabliert werden. Evaluationen der EU zum EU-Twinning-Instrument zeigen, dass von der Stabilisierung der Partnerländer und den durch Projekte initiierten Partnerschaften in vielen Fällen auch die beratenden Verwaltungen und die durch sie vertretenen EU-Mitgliedstaaten profitieren.
Der Neuauftrag zur Einrichtung der Koordinierungsstelle „Institutionelle Partnerschaften" trägt den aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen Rechnung. Die neu gefassten Handlungsfelder bilden eine gute Grundlage, auch weiterhin zur wirtschaftlichen Entwicklung ausgewählter Partnerländer beizutragen und die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern sowie die Annäherung der Partnerländer an die Europäische Union zu unterstützen. Das geschieht durch die Stärkung marktwirtschaftlicher Strukturen sowie durch die Förderung von effizienten und leistungsstarken Verwaltungsstrukturen. Die beiden zum Jahresende auslaufenden GIZ-Beauftragungen (Mandatarschaft zur Beratung des NCP und der Koordinierung der Verwaltungspartnerschaften) sind in den Leistungsumfang dieses neuen Angebots integriert und in dessen neuer Struktur den einzelnen Handlungsfeldern zugeordnet. Die GIZ berät den Auftraggeber BMWK künftig in fünf Handlungsfeldern.
Die Gesamtkosten des Projekts für den Umsetzungszeitraum vom 1.1. 2022 bis 31.12.2024 waren mit bis zu 7,215 Mio. Euro (ohne eingeworbene EU-Mittel) kalkuliert. Für die Laufzeitverlängerung bis 31.12.2026 sind für 2025 2,6 Mio. Euro und für 2026 bis zu 2,7 Mio. Euro kalkuliert.