Vorgehensweise
Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die mexikanischen Behörden dabei, Erfahrungen zur Integration von Biodiversität in landwirtschaftliche Produktionsverfahren zu sammeln. Aus dem daraus generierten Wissen sollen Handlungsoptionen abgeleitet und Lösungsansätze gefördert werden. Zudem werden verschiedene Sektormaßnahmen und Förderprogramme aufeinander abgestimmt, umweltfeindliche Anreize identifiziert und Vorschläge zur Harmonisierung erarbeitet.
Gemeinsam mit öffentlichen Akteuren, Forschungseinrichtungen, dem Privatsektor und Nichtregierungsorganisationen werden die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Produktion und dem Erhalt von Ökosystemleistungen für eine nachhaltige Entwicklung aufgezeigt. In Kooperation mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN Environment) wird eine TEEB AgriFood Studie für die mexikanische Landwirtschaft durchgeführt (siehe Link unten). Die Behörden und auch Vertreter des Privatsektors werden zudem durch Fortbildungen und Veranstaltungen dabei unterstützt, die Werte von Biodiversität und Ökosystemleistungen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu erkennen und in Entscheidungsprozesse zu integrieren.
Wirkungen
Bisher hat das Vorhaben das mexikanische Landwirtschaftsministerium (SAGARPA) bei der Erstellung einer nationalen Strategie zur Integration der Biodiversität beraten, die im Oktober 2017 verabschiedet wurde und mit Unterstützung des Projekts implementiert wird.
Außerdem wurde durch Impulse des Vorhabens im März 2018 das „Zentrum zur Integration der Biodiversität“ in der SAGARPA eröffnet. Das Zentrum dient dem sektorübergreifenden Austausch für eine nachhaltige Entwicklung der Agrarwirtschaft. Unter anderem soll mit dem Zentrum ein Abkommen zwischen SAGARPA und dem Umweltministerium (SEMARNAT) umgesetzt werden. Nach diesem dürfen Agrarsubventionen nicht mehr zur Ausweitung der landwirtschaftlichen Fläche in Schutzgebieten und Gebieten mit natürlicher Vegetation beitragen.