Das Vorhaben berät das BMZ und die staatlichen Durchführungsorganisationen dazu, den Menschenrechtsansatz (MRA) umzusetzen. Der MRA versteht Individuen als Inhabende von Rechten, die ihre Rechte kennen sollten und sie gegenüber staatlichen Institutionen einfordern können, während staatliche Institutionen die Rechte ihrer Bevölkerung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten haben. Besonders nimmt er Frauen, Kinder und Jugendliche, Indigene Völker und LGBTIQ+ Personen in den Blick. Das Vorhaben berät zur Ausgestaltung von Maßnahmen, um jeweils beide Seiten zu unterstützen. Der MRA wird durch strategische Partnerschaften, zum Beispiel mit dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) in internationalen, menschenrechtsrelevanten Prozessen gefördert. Schwerpunktmäßig wird der MRA in Bezug auf Digitalisierung, Klima und Umwelt sowie Flucht und Migration umgesetzt. Daneben begleitet das Vorhaben den BMZ-Jugendbeirat fachlich und organisatorisch.
Mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) besteht eine langjährige Kooperation. Das Institut unterstützt die Arbeit des Vorhabens durch eine internationale Trendbeobachtung und strategische Beratung.
2023.2180.0
Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit
Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit
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Auftraggeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
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Land
- Globale Vorhaben, Konventions-/Sektor-/Pilotvorhaben
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Dauer
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Partner
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Kontakt
Juliane Osterhaus
© GIZ
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Relevante nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs):