2023.2180.0

Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit

Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit
Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Land
Globale Vorhaben, Konventions-/Sektor-/Pilotvorhaben
Dauer
Partner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Juliane Osterhaus

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Eine Grafik zeigt viele unterschiedliche Hände die einen Stapel bilden vor einer blauen Weltkarte.
© iStock/Tasha Art
Zwei verschränkte Hände halten ein Band in Regenbogenfarben.
© Pexels/Anete Lusina

Ausgangssituation

Die meisten Kooperationsländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben die zentralen Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Dennoch können viele Menschen ihre politisch-bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht angemessen ausüben. Globale Krisen, vor allem der Klimawandel, zunehmende bewaffnete Konflikte sowie Flucht und Migration, verschärfen dies.

Menschenrechte garantieren ein Leben in Würde, Gleichberechtigung und Freiheit und sind zentral für eine nachhaltige Entwicklung. Im neuen Menschenrechtskonzept aus dem Jahr 2023 definiert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Menschenrechte daher als Qualitätsmerkmal und verbindliches Gütesiegel der internationalen Zusammenarbeit.

Ziel

Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen richten ihr entwicklungspolitisches Handeln konsequent an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien aus.

Eine indigene Frau hält ein Schild auf dem steht „Indigenous women will lead us forward“.
© Unsplash/Dulcey Lima

Vorgehensweise

Das Vorhaben berät das BMZ und die staatlichen Durchführungsorganisationen dazu, den Menschenrechtsansatz (MRA) umzusetzen. Der MRA versteht Individuen als Inhabende von Rechten, die ihre Rechte kennen sollten und sie gegenüber staatlichen Institutionen einfordern können, während staatliche Institutionen die Rechte ihrer Bevölkerung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten haben. Besonders nimmt er Frauen, Kinder und Jugendliche, Indigene Völker und LGBTIQ+ Personen in den Blick. Das Vorhaben berät zur Ausgestaltung von Maßnahmen, um jeweils beide Seiten zu unterstützen.

Der MRA wird durch strategische Partnerschaften, zum Beispiel mit dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) in internationalen, menschenrechtsrelevanten Prozessen gefördert. Schwerpunktmäßig wird der MRA in Bezug auf Digitalisierung, Klima und Umwelt sowie Flucht und Migration umgesetzt. Daneben begleitet das Vorhaben den BMZ-Jugendbeirat fachlich und organisatorisch.

Mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) besteht eine langjährige Kooperation. Das Institut unterstützt die Arbeit des Vorhabens durch eine internationale Trendbeobachtung und strategische Beratung.

Stand: November 2025

Zwei Kinder freuen sich über sauberes Wasser.
© Unsplash/Abigail Keenan
Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik (BMZ 2023)
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Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit (BMZ 2013)
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Das ABC der Menschenrechte für die Entwicklungszusammenarbeit (GIZ 2025)
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