Ausgangssituation
Die meisten Kooperationsländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben die zentralen Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Dennoch können viele Menschen ihre politisch-bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht angemessen ausüben. Globale Krisen, vor allem der Klimawandel, zunehmende bewaffnete Konflikte sowie Flucht und Migration, verschärfen dies.
Menschenrechte garantieren ein Leben in Würde, Gleichberechtigung und Freiheit und sind zentral für eine nachhaltige Entwicklung. Im neuen Menschenrechtskonzept aus dem Jahr 2023 definiert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Menschenrechte daher als Qualitätsmerkmal und verbindliches Gütesiegel der internationalen Zusammenarbeit.
Ziel
Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen richten ihr entwicklungspolitisches Handeln konsequent an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien aus.