Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
Ausgangssituation
Die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben die wesentlichen internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert und sich damit – wie Deutschland selbst – zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Die faktische Menschenrechtslage in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern ist jedoch durch gravierende politisch-bürgerliche sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechtsverletzungen geprägt.
Das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2011 unterstreicht die zentrale Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche Entwicklungspolitik als Leitprinzip und Querschnittsaufgabe. Nur mit einer Verbesserung der Menschenrechtslage ist global die Überwindung von Armut und gewaltsamen Konflikten zu erreichen.
Ziel
Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen tragen mit ihrem entwicklungspolitischen Handeln noch systematischer zur Verbesserung der Menschenrechte bei.
Vorgehensweise
Das Projekt unterstützt das BMZ bei der Positionierung zum Thema Menschenrechte national und international – so beispielsweise bei der Reform der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank oder in der Gestaltung der Post-2015-Agenda. Außerdem berät es das BMZ bei der Integration der Menschenrechte in entwicklungspolitische Konzepte und Strategien. Fortbildungen und Beratungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den deutschen Durchführungsorganisationen sorgen dafür, dass diese ihr menschenrechtliches Fachwissen erweitern und in ihrem jeweiligen Arbeitskontext umsetzen können. Erfolgreiche Praxisbeispiele zur Realisierung des Menschenrechtansatzes aus der Auslandsarbeit arbeitet das Projekt auf und stellt sie als vielversprechende Beispiele den Kollegen vor. Mit der Deutschen Welle Akademie führt das Projekt Pilotmaßnahmen zur Förderung des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit in verschiedenen Kooperationsländern durch.
Auch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) arbeitet das Projekt seit vielen Jahren eng zusammen. Das DIMR hat im Rahmen der Kooperation ein umfassendes elektronisches Informationsportal zum Thema Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet.
Wirkungen (kann bei gerade begonnenen Projekten zunächst entfallen)
Menschenrechte werden inzwischen systematisch bei der Vorbereitung aller vom BMZ finanzierten Entwicklungsprojekte berücksichtigt. Das Bundesentwicklungsministerium thematisiert darüber hinaus menschenrechtliche Herausforderungen und Förderansätze in allen Konzepten, Positionspapieren und Strategien, genauso wie in seinen Dialogen mit den Regierungen der Partnerländer.
Seit 2009 sind 13 neue Projekte zur Stärkung regionaler und nationaler Menschenrechtsinstitutionen entstanden – eines davon am afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof. Auch stieg die Anzahl der Projekte und Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die einen Menschenrechtsansatz in ihrem Fachgebiet verfolgen, beispielsweise in den Bereichen Wasser, Gesundheit oder Bildung.