2017.2011.9

Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit

Auftraggeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung
Dauer
Partner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ausgangsituation: Mit der Ratifizierung internationaler Menschenrechtsabkommen haben sich die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – wie Deutschland selbst – zum Schutz, zur Achtung und Gewährleistung von Menschenrechten verpflichtet. Die faktische Lage in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern ist jedoch durch gravierende Verletzungen politisch-bürgerlicher wie auch wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte geprägt. Der Handlungsspielraum für Zivilgesellschaft wurde in vielen Ländern signifikant eingeschränkt und zahlreiche gesellschaftliche Gruppen sind weiterhin von Diskriminierung bzw. Menschenrechtsverletzungen betroffen, darunter Kinder und Jugendliche, LSBTI-Personen und indigene Völker.

Menschenrechte sind die universelle Grundlage für ein Lebenin Würde, Gleichberechtigung und Freiheit – und damit auch für eine nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung betont deshalb die Notwendigkeit des Abbaus von Ungleichheit und Diskriminierung sowie die Stärkung benachteiligter Personen(-gruppen) in der Wahrnehmung ihrer Rechte („Leave no one behind"). Das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2011 unterstreicht die zentrale Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche Entwicklungspolitik als Leitprinzip und Querschnittsaufgabe. Darüber hinaus fordert der in 2017 verabschiedete Aktionsplan „Agents of Change – Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit" eine verstärkte Förderung der Rechte von jungen Menschen. Nur mit einer Verbesserung der Menschenrechtslage ist global die Überwindung von Armut und gewaltsamen Konflikten zu erreichen.

Ziel: Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen richten ihr entwicklungspolitisches Handeln an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien aus.

Vorgehensweise: Das Sektorprogramm fördert das Empowerment und die Chancengleichheit marginalisierter und diskriminierter Bevölkerungsgruppen, darunter insbesondere Kinder und Jugendliche und engagiert sich für die Umsetzung des zentralen Prinzips „Leave no one behind" der Sustainable Development Goals (SDG) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Das Vorhaben unterstützt das BMZ zum einen bei der Verankerung des Menschenrechts- und Kinderrechtsansatzes in seinen Fachkonzepten und Länderstrategien und berät zum anderen zu entwicklungspolitisch prioritären Themen, wie z.B. zur Berücksichtigung von Menschenrechtsstandards in der Privatwirtschaft. Darüber hinaus berät das Vorhaben das Ministerium bei seiner internationalen Positionierung zu Menschenrechten, insbesondere zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen, so bspw. im Zusammenhang mit der Umsetzung des Menschenrechtsansatzes in der EU Entwicklungspolitik und in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Zur weiteren Verbreitung des Menschenrechtsansatzes stärkt das Vorhaben den Austausch zu Lernerfahrungen und erfolgreichen Praxisbeispielen zwischen BMZ und den deutschen Durchführungsorganisationen GIZ, KfW Entwicklungsbank, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie nichtstaatlichen Akteuren.

Innovative Ansätze zu Zukunfts- und Leitungsthemen des BMZ, wie bspw. Wirtschaft und Menschenrechte, digitaler Wandel, Menschenrechte und Klimagerechtigkeit, Rechte von LSBTI und indigenen Völkern sowie Religionsfreiheit werden gemeinsam mit den Auslandsvorhaben und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt und erprobt. Ziel ist, Impulse für die Weiterentwicklung der deutschen Entwicklungspolitik zu geben.

Mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) arbeitet das Projekt seit vielen Jahren eng zusammen. Das DIMR hat im Rahmen der Kooperation ein umfassendes elektronisches Informationsportal zum Thema Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet.

Wirkungen: Menschenrechte werden im Politikdialog mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zunehmend thematisiert. Sie sind heute in allen Konzepten und Strategien des BMZ als Querschnittsthema integriert, die für die deutsche staatliche EZ verbindliche Vorgaben machen. Immer mehr Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit richten sich systematisch an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien aus und fördern gezielt marginalisierte Gruppen in den Sektoren Wasser, Gesundheit, Bildung, Wirtschaftsförderung oder Gute Regierungsführung / Öffentliche Verwaltung.

Auch wuchs die Anzahl spezifischer Entwicklungsvorhaben zur Stärkung nationaler und regionaler Menschenrechtsinstitutionen. Hierzu zählen beispielsweise das Beratungsvorhaben am Afrikanischen Menschenrechtsgerichthof oder das Regionalvorhaben zu Völkerrecht und Zugang zur Justiz in Lateinamerika, die von der GIZ im Auftrag des BMZ durchgeführt werden. Im Rahmen der Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost wurde ein Vorhaben zu Menschenrechtsförderung und -dialog in Mauretanien eingerichtet.

Das Programm hat entscheidend zum Auf- und Ausbau von Menschenrechtskompetenzen in der deutschen und EU Entwicklungszusammenarbeit beigetragen. Inzwischen gehören auch wirtschaftliche und soziale Menschenrechte – zu denen es früher wenig konkretes Wissen gab – zum Handwerkszeug vieler Kolleginnen und Kollegen.

In Kooperation mit UNICEF und der EU-Kommission wurde die Fachkompetenz zu Kinder- und Jugendrechten von mehr als 600 maßgeblichen Akteuren erhöht, zudem werden Kinder- und Jugendrechte in der Planung und Durchführung von Projekten nachhaltig verankert. In Zusammenarbeit mit UNICEF, der KfW und der Zivilgesellschaft wurden erfolgreiche Praxisbeispiele, das Portal zur Umsetzung der Rechte junger Menschen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, mehrere Kurzfilme und ein praxisorientierter Instrumentenkatalog veröffentlicht. Diese Produkte verbessern das Wissensmanagement und somit die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte.

 
Weitere Projektinformationen

CRS-Schlüssel
15160

Entwicklungspolitische Kennungen

Hauptziel:

  • Demokratische und inklusive Regierungsführung

Signifikantes Nebenziel:

  • Gleichberechtigung der Geschlechter

Zuständige Organisationseinheit
G420 Governance, Menschenrechte

Vorgänger-Projekt
2014.2251.8

Nachfolger-Projekt
2020.2145.9

Auftragsvolumen (aktuelles Projekt)
9.831.155 €

Aufträge mit ähnlicher thematischer und geografischer Passung:

Armenien, Deutschland, Kolumbien, Ruanda, Tunesien
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